Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird in der Regel durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte durchgeführt. Das sind Fachärztinnen bzw. Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärztinnen bzw. Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Diese Fachärzte müssen dem Beschäftigen vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dafür müssen auch Kleinbetriebe sorgen, die keinen eigenen Betriebsarzt haben, zum Beispiel, indem sie einen freiberuflichen Arbeitsmediziner oder einen arbeitsmedizinischen Dienst mit der Vorsorge beauftragen.
Auskünfte über freiberufliche Arbeitsmediziner oder einen arbeitsmedizinischen Dienst können neben den regionalen Bezirksärztekammern bei den folgenden Organisationen erfragt werden:
Adressen und Telefonnummern finden sich auch in den Branchentelefonbüchern unter dem Stichwort „Ärzte für Arbeitsmedizin“. „Bei der Suche nach einer geeigneten arbeitsmedizinischen Betreuung werden Unternehmen immer wieder – scheinbar preiswerte – Online-Angebote zugesandt. Es wird teilweise sogar damit geworben, dass hier DGUV-konforme Leistungen angeboten werden“, erzählt Dr. Schiefen, „leider entpuppen sich diese Angebote häufig als ‚Mogelpackung‘, da der Anbieter die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geforderten Kriterien gar nicht erfüllt. Dies gilt auch für die ausgestellten Vorsorgebescheinigungen, die bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden als ungültig erklärt werden können.“ Eine seriöse arbeitsmedizinische Vorsorge setze neben dem persönlichen Kontakt zum Beschäftigten nämlich voraus, so Schiefen, dass der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin die Arbeitsplätze im Unternehmen kenne und persönlich vor Ort in Augenschein genommen habe, zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsbegehung.