Datenvernichtung - Entsorgung von Datenträger in Papier- und Folienform

Die Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik schreibt eine Dienstleistung „Datenvernichtung - Entsorgung von Datenträger in Papier-/Folienform nach DIN 66399" am Standort Mannheim aus.

Anforderungen an die Vernichtung

Die Vernichtung erfolgt beim Dienstleistungsunternehmen.

Für die Vernichtung sind gem. DIN 66399 zwei unterschiedliche Arten der Vernichtung möglich:

  • Zerkleinern Die Sicherheitsstufe 4 kann auch erfüllt werden, indem nach Sicherheitsstufe P 3 (Papier) zerkleinert wird und durch Vermischung und Verpressung die Sicherheitsstufe P 4 erreicht wird.
  • Verbrennen Beim Verbrennen muss die Partikelgröße der thermisch vernichteten Dokumente der DIN 66399 Sicherheitsstufe P-4 entsprechen. Hierzu sind die Verbrennungsrückstände gegebenenfalls zu zerkleinern.

Anforderungen an die Sicherheitscontainer

Die Sammelbehälter müssen konstruktiv so ausgeführt sein, dass eine unautorisierte Öffnung sichtbare Spuren hinterlässt.

Fallenschlösser für die Deckelsicherung der Sammelbehälter, auch mit Profilschließzylindern, sind keine ausreichende Sicherungsmaßnahme.

14-tägiger Bring- und Abholdienst von 25 Sicherheitscontainer à 240 Liter.

Bedarfs-Entsorgung

  • Zusätzliche Lieferung und Abholung von Sammelbehälter nach Vorbestellung.
  • Garantierte Lieferung innerhalb von 5 Werktagen.
  • Sicherheitscontainer à 240 Liter und 600 Liter
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