Die Unternehmensnummer (UNR.S)

Das Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhielten zum 1. Januar 2023 bundesweit jeweils einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.

Symbol für einen Hinweis aus dem Gesetz

Wie ist die Unternehmensnummer (UNR.S) aufgebaut?

Die Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Ziffern werden als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese zwölf Ziffern werden durch eine zufällige Folge generiert. Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter). 

Grafik. Aufbau der neuen 15-stelligen Unternehmensnummer ab 1.01.2023

Warum gibt es ein Ordnungskennzeichen?

Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Grundlagen für organisationsinterne Prozesse sowie für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert. Insbesondere wird dadurch eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird. Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.

Konkret bedeutet die Umstellung des Ordnungskennzeichens, dass die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt. Dies gilt ab dem Erhalt der neuen Unternehmensnummer.

Wofür brauche ich die Unternehmensnummer (UNR.S)?

Haben Sie Ihr Unternehmen neu gegründet oder eine neue Betriebsstätte eines bereits bestehenden Unternehmens neu eröffnet, benötigen Sie die UNR.S für die Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit. Darüber hinaus ist die UNR.S zentraler Bestandteil des UV-Meldeverfahrens. Sowohl der Stammdatendienst als auch der Lohnnachweis sind auf diese Unternehmensnummer umgestellt. 

Sie benötigen die Unternehmensnummer (UNR.S) auch im Zusammenhang mit Bestellungen in unserem Medienshop und für Seminaranmeldungen. Sie ermöglicht Ihnen zudem den Zugang zu Serviceangeboten der BGHW, wie beispielsweise zum Extranet.

Sie finden Ihre Unternehmensnummer (UNR.S) auf dem Informationsschreiben vom 11.10.2022 und ab diesem Zeitpunkt auf allen vom Mitgliederservice erstellten Schreiben, beispielsweise auch auf dem jährlich übersandten Beitragsbescheid.

Gegebenenfalls liegen diese Unterlagen bei Ihrer Lohnbuchhaltung/Personalstelle oder bei Ihrem Steuerbüro.

Sollten Sie hier nicht weiterkommen, hilft Ihnen auch unser Servicecenter gerne weiter (über den gelben Kontakt-Button auf dieser Seite).

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