Ab dem Beitragsjahr 2018 erfolgt Ihre Entgeltmeldung ausschließlich über das neue UV-Meldeverfahren.
Sie können Ihre Meldung im neuen UV-Meldeverfahren nur über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe erstatten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie immer die aktuellste Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
Vor Abgabe des digitalen Lohnnachweises führen Sie im Vorverfahren einen Stammdatenabgleich mit dem Stammdatendienst der DGUV durch.
Die Zugangsdaten hierfür sind:
Betriebsnummer der BGHW (BBNRUV): 32064004
Unternehmensnummer (UNR.S)
PIN
Der Stammdatendienst versorgt Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre Ausfüllhilfe mit den für die Meldung erforderlichen Daten.
Hinweis: Nach der Stammdatenanfrage kann es bis zu 24 Stunden dauern, bis Ihre Daten Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm für die Meldung zur Verfügung stehen.
Sind Ihr/Ihre Steuerberater/-in oder andere Dritte mit der Meldung beauftragt? Dann leiten Sie die Zugangsdaten bitte unbedingt an alle Beauftragten weiter. Der Stammdatenabruf ist frühestens ab dem 1. November des dem jeweiligen Meldejahr vorangehenden Jahres möglich. Beispiel: Der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2024 ist frühestens ab 01.11.2023 möglich. Der Lohnnachweis digital ist für ein bestimmtes Meldejahr bis spätestens 16. Februar des Folgejahres abzugeben. Das bedeutet, dass der Lohnnachweis für das Meldejahr 2024 bis spätestens 16.02.2025 eingereicht werden muss.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Digitaler Lohnnachweis".