Heilverfahren und Rehabilitation
Eine optimale medizinische Versorgung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Rehabilitation. Dies sichern wir durch gezielte Heilbehandlung, spezialisierte Ärztinnen und Ärzte sowie eigene Kliniken.
Von der Erstversorgung an der Unfallstelle über die Behandlung in einem Krankenhaus bis zur Wiedereingliederung: Unsere Leistungen in Heilverfahren und Rehabilitation führen Schritt für Schritt zurück in den Beruf und die Gesellschaft.
Dank eines flächendeckenden Netzwerks von Medizinerinnen und Medizinern, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Unfall- und Rehabilitationskliniken kann die BGHW eine bestmögliche medizinische Versorgung anbieten.
Leistungen
Je nach Art und Schwere des Gesundheitsschadens bietet die BGHW verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen an. Die Heilbehandlung umfasst insbesondere:
- (notärztliche) Erstversorgung
- ärztliche Behandlung
- zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz
- Versorgung mit Arznei, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- häusliche Krankenpflege
- Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einschließlich Belastungserprobung und Arbeitstherapie
Diese Leistungen werden individuell je nach Bedarf des Einzelfalles in der Regel nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erbracht.
Besteht die Gefahr, dass eine Berufskrankheit entsteht, wieder auflebt oder sich verschlimmert, kann Heilbehandlung auch zur Abwehr dieser erbracht werden.
Schnelle Hilfe nach Gewaltereignissen
Raubüberfälle, aber auch das Erleiden oder Miterleben schwerer Unfälle oder besonderer Gefahrenlagen können für die Betroffenen extrem belastende Ereignisse sein, die nicht selten zu einer psychischen Verletzung (Trauma) führen.
Wie körperliche Wunden bedürfen auch sie besonderer Hilfe zur Heilung und dies möglichst rasch nach dem Gewaltereignis, um der Entstehung von psychischen Erkrankungen mit Langzeitfolgen entgegenzuwirken. Auch hierfür bietet die BGHW spezielle Hilfen an.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Suchen Sie bitte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf.
Namen und Adressen finden Sie auch in der Datenbank der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. D-Ärzte gibt es in fast jedem Krankenhaus mit einer chirurgischen Abteilung.
Gerne hilft Ihnen auch unsere zuständige Verwaltungsstelle weiter.
Adressen der Verwaltungsstellen
Stand: 1.02.2024
Sie können den Schadenfall hier auf dieser Website oder bei Ihrer zuständigen Regionaldirektion melden. Die Meldung kann telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen. Bitte geben Sie Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Krankenkasse und Unfalldatum an.
Stand: 14.07.2022
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
- Verletztengeld
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Übergangsgeld
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
- Versichertenrente
- Pflege
- Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld
Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.
Stand: 14.07.2022
Die Berufsgenossenschaft tritt für Gesundheitsschädigungen oder aber auch bei Beschädigungen von Hilfsmitteln ein.
Die Kosten für die Reparatur oder den gleichwertigen Ersatz der Brille, beschränkt auf einen Höchstbetrag, werden übernommen.
Stand: 14.07.2022