Erste Hilfe

Erste Hilfe nach Unfällen kann Unfallfolgen mildern und den Betroffenen Leid ersparen – wenn sie sachkundig durchgeführt wird. Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu sorgen.

Im Notfall zählt jede Minute. Deshalb ist jede Person gesetzlich verpflichtet, einer anderen Person in einer Notsituation zu helfen – sofern sie sich nicht selbst in Gefahr begibt.

Im Unternehmen ist der Arbeitgeber für die Organisation der Ersten Hilfe verantwortlich. Er muss die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.

 

Organisation der Ersten Hilfe

Die Erste Hilfe im Betrieb muss wie folgt organisiert sein:

  • ausgebildete Ersthelfer
  • Verbandmaterial
  • ggf. Rettungsgeräte
  • Meldeeinrichtungen für den Notruf
  • ggf. Erste-Hilfe-Räume
  • Rettungspläne

Jeder Beschäftigte muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden.

Außerdem müssen geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen dokumentiert werden. Jeder Unfall muss dem Arbeitgeber sofort gemeldet werden.

Im Kompendium Arbeitsschutz finden Sie alle relevanten Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb.

Services und Downloads

Weiterführende Links und Inhalte

Das könnte Sie ebenfalls interessieren - verwandte Themen und Inhalte

D-Arzt-Suche

Durchgangsärztinnen und -ärzte (D-Ärzte) sorgen gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft dafür, dass Versicherte so schnell wie möglich optimal versorgt werden.

Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Servicetelefon der Prävention

Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.

E-Mail:
praevention(at)bghw.de

Erste-Hilfe-Kurse

Bei grundsätzlichen Fragen zur Abrechnung und Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen schreiben Sie an

E-Mail:
PR-Erste-Hilfe(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular

Datenschutzhinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Sie haben gerade auf die Verlinkung zu unserem Angebot auf %s geklickt. Wenn Sie unten auf „weiter“ klicken und damit dieses Angebot nutzen, können (personenbezogene) Nutzungsdaten durch den Anbieter des Dienstes erfasst und ggf. auch außerhalb der Europäischen Union weiter verarbeitet werden. Auf Art und Umfang der verarbeiteten Daten haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Anbieters.