Erste Hilfe
Erste Hilfe nach Unfällen kann Unfallfolgen mildern und den Betroffenen Leid ersparen – wenn sie sachkundig durchgeführt wird. Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu sorgen.
Im Notfall zählt jede Minute. Deshalb ist jede Person gesetzlich verpflichtet, einer anderen Person in einer Notsituation zu helfen – sofern sie sich nicht selbst in Gefahr begibt.
Im Unternehmen ist der Arbeitgeber für die Organisation der Ersten Hilfe verantwortlich. Er muss die organisatorischen, sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste Hilfe erhalten und entsprechend dem Prinzip der Rettungskette versorgt werden können.
Organisation der Ersten Hilfe
Die Erste Hilfe im Betrieb muss wie folgt organisiert sein:
- ausgebildete Ersthelfer
- Verbandmaterial
- ggf. Rettungsgeräte
- Meldeeinrichtungen für den Notruf
- ggf. Erste-Hilfe-Räume
- Rettungspläne
Jeder Beschäftigte muss regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden.
Außerdem müssen geleistete Erste-Hilfe-Maßnahmen dokumentiert werden. Jeder Unfall muss dem Arbeitgeber sofort gemeldet werden.
Im Kompendium Arbeitsschutz finden Sie alle relevanten Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb.