Ersthelferinnen und Ersthelfer

Eine wirksame betriebliche Erste Hilfe kann nur mit ausreichend Ersthelferinnen und Ersthelfern sichergestellt werden. Wir übernehmen die Kosten für die Aus- und Fortbildung.

Die Unternehmen müssen dafür sorgen, dass genügend Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Verfügung stehen. Vorgeschrieben sind:

bei 2 bis zu 20 anwesenden Beschäftigten:

ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin

bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten:

  • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent der Beschäftigten
  • in sonstigen Betrieben 10 Prozent der Beschäftigten

„Zur Verfügung stehen“ heißt, dass Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet und im Betrieb namentlich bekannt gemacht werden sowie während der Arbeitszeit in ausreichender Zahl anwesend sind. In der Regel müssen also mehr als fünf oder zehn Prozent der Beschäftigten ausgebildet werden, weil durch Urlaub, Krankheit, Teilzeitarbeit und Schichtarbeit nicht immer alle Ersthelferinnen und Ersthelfer anwesend sind (§ 26 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention).

Symbol für einen Hinweis aus dem Gesetz

Art und Umfang der Ausbildung

Die Grund-Ausbildung zum Ersthelfer oder zur Ersthelferin besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (neun Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelferin oder Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle zwei Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (ebenfalls neun Unterrichtseinheiten) erforderlich.

 

Ausbildende Stellen und Anmeldung

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe darf nur bei einer von den Berufsgenossenschaften für die Ausbildung ermächtigten Stelle durchgeführt werden. 

Die Anmeldung erfolgt direkt bei den ermächtigten Stellen über das Abrechnungsformular (siehe auch Infobox unten). Hierfür werden die Namen der Teilnehmenden, deren Geburtsdaten, die Betriebsanschrift sowie die Mitgliedsnummer als Nachweis der Zugehörigkeit zur BGHW benötigt. 

 

Kosten

Die Lehrgangsgebühren rechnet die ermächtigte Stelle direkt mit den zuständigen Berufsgenossenschaften ab, so dass für die Lehrgangsteilnehmenden selbst keine darüber hinaus gehenden Gebühren entstehen. Mit den Lehrgangsgebühren sind auch die pandemiebedingten Mehrkosten abgedeckt. Weitere Kosten, zum Beispiel die Entgeltfortzahlung während der Ausbildungszeit und Fahrtkosten der Teilnehmenden trägt das Unternehmen.

Anmeldung

In der Regel meldet das Unternehmen die zukünftigen Ersthelferinnen und Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. 

Das Abrechnungsformular sowie die Ernennungsurkunde für Ersthelferinnen und Ersthelfer finden Sie auf diesen Seiten des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV.

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Services und Downloads

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