Geldleistungen und Entschädigungen

Entgeltersatzleistungen sind zum Beispiel Verletztengeld und Übergangsgeld. Darüber hinaus können Entschädigungsleistungen erbracht werden. Sie sollen die Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgleichen.

Damit sich Versicherte ganz auf ihre Genesung konzentrieren können, erhalten sie während ihrer Rehabilitationsmaßnahmen, soweit sie in dieser Zeit kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen beziehen, Entgeltersatzleistungen.

Leider sind Heilbehandlung und Reha-Maßnahmen nicht immer so erfolgreich, dass die Versicherten wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen können. Abhängig von der verbleibenden Einschränkung zahlt die BGHW eine Rente. Es gilt aber immer der Leistungsgrundsatz: Reha vor Rente.

Für Versicherte, die im täglichen Leben in erheblichem Umfang fremde Hilfe benötigen, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Pflegegeld.

Die BGHW kann folgende Leistungen gewähren:

Reisekosten

Ob Tickets für den Öffentlichen Nahverkehr, Kilometergeld oder Gepäcktransport: Wir erstatten Reisekosten, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsfall entstehen.

Zu Reisekosten

Verletztengeld

Das Verletztengeld wird in der Regel von den Krankenkassen im Auftrag der Berufsgenossenschaft an Versicherte ausbezahlt.

Zum Verletztengeld

Übergangsgeld

Während der Teilnahme an einer Maßnahme haben Betroffene, die nicht an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren können, Anspruch auf Übergangsgeld.

Zum Übergangsgeld

Rentenabfindungen

In Einzelfällen zahlen wir nach einem Versicherungsfall eine Rentenabfindung. Sie kann ganz oder teilweise die monatliche Rentenzahlung ersetzen.

Zu Rentenabfindungen

Versichertenrente

Manchmal bleibt die Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit dauerhaft erheblich eingeschränkt. Dann zahlen wir eine Versichertenrente.

Zur Versichertenrente

Pflege

Werden Versicherte durch die Folgen eines Versicherungsfalls pflegebedürftig, erhalten sie auch Pflegegeld oder Pflege als Sachleistung.

Zur Pflege

FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „Geldleistungen und Entschädigungen“
Welche Leistungen bietet die BGHW bei einem Arbeitsunfall?

Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
  • Verletztengeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Übergangsgeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
  • Versichertenrente
  • Pflege
  • Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld

Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.

Stand: 14.07.2022

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Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Telefon:
0228 5406-8000

Fax:
0228 5406-65499

E-Mail:
reha(at)bghw.de

Konkrete Fragen zu einem Versicherungsfall

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