Geldleistungen und Entschädigungen
Entgeltersatzleistungen sind zum Beispiel Verletztengeld und Übergangsgeld. Darüber hinaus können Entschädigungsleistungen erbracht werden. Sie sollen die Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgleichen.
Damit sich Versicherte ganz auf ihre Genesung konzentrieren können, erhalten sie während ihrer Rehabilitationsmaßnahmen, soweit sie in dieser Zeit kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen beziehen, Entgeltersatzleistungen.
Leider sind Heilbehandlung und Reha-Maßnahmen nicht immer so erfolgreich, dass die Versicherten wieder uneingeschränkt am Erwerbsleben teilnehmen können. Abhängig von der verbleibenden Einschränkung zahlt die BGHW eine Rente. Es gilt aber immer der Leistungsgrundsatz: Reha vor Rente.
Für Versicherte, die im täglichen Leben in erheblichem Umfang fremde Hilfe benötigen, zahlt die Berufsgenossenschaft ein Pflegegeld.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
- Verletztengeld
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Übergangsgeld
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
- Versichertenrente
- Pflege
- Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld
Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.
Stand: 14.07.2022