Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen und gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen in Deutschland.
Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes gehört die Gefährdungsbeurteilung zu den Grundpflichten des Arbeitgebers. Als Unternehmer und Unternehmerin oder vorgesetzte Person tragen Sie also die Verantwortung für die Risiken im Betrieb und sollten sie schon allein deswegen kennen, beurteilen und minimieren.
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Alle Arbeitsabläufe, Arbeitsmittel und -bedingungen müssen daraufhin untersucht werden, ob sie sicher sind oder inakzeptable Risiken bergen.