Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe nach §12 SGB IX
Die „Ansprechstelle“ berät Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, in allen Fragen rund um die medizinische Rehabilitation und Teilhabeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern und vermittelt Beratungsangebote anderer Leistungsträger.
Die BGHW hat nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine „Ansprechstelle“ entsprechend § 12 Sozialgesetzbuch (SGB) IX eingerichtet.
Das Beratungsteam der „Ansprechstelle“ berät Leistungsberechtigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in allen Fragen rund um die medizinische Reha sowie Teilhabeleistungen und vermittelt Beratungsangebote. Wir arbeiten eng mit anderen Rehabilitationsträgern zusammen. Dadurch stellen wir eine einheitliche und möglichst umfassende Auskunftserteilung durch einen Rehabilitationsträger sicher.
Wesentliche Inhalte des Informationsangebots im Überblick
- Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe
- Möglichkeit der Leistungsausführung als persönliches Budget
- Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe
- Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX (EUTB)
Die Beratung ist bereits vor einer Antragstellung auf Teilhabeleistungen möglich. Dabei soll zeitnah ein Rehabilitationsbedarf umfassend erkannt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Ansprechstelle“
- kümmern sich umgehend um Ihr Anliegen und beraten Sie umfassend
- leiten im Bedarfsfall Ihren Antrag zeitnah an die zuständige Stelle weiter und informieren Sie über die Weiterleitung
- informieren Sie – soweit möglich – transparent über den Stand der Bearbeitung oder teilen Ihnen die Kontaktdaten der gegebenenfalls weiteren beteiligten Sozialleistungsträger mit
Sie erreichen die „Ansprechstelle" in der Ansprechpartnersuche.