Soziale Teilhabe
Zurück ins Leben – mit all seinen Facetten. Mit unseren Leistungen zur sozialen Teilhabe ermöglichen wir Betroffenen mit bleibenden Behinderungen die Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Nach einem Unfall verändert sich manchmal das ganze Leben. Eine bleibende Behinderung kann zum Beispiel die Mobilität und Flexibilität einschränken. Betroffene können dann nicht mehr in dem Umfang an der Gesellschaft teilhaben wie vor dem Versicherungsfall.
Unser Ziel ist die umfassende Teilhabe verunfallter Versicherter. Unser Rehabilitations-Verständnis bildet den ganzen Prozess ab: Von der Ersten Hilfe, über medizinische Heilverfahren und die berufliche Wiedereingliederung bis hin zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. So setzen wir uns proaktiv für eine inklusive Gesellschaft und ein chancengleiches Leben für alle Menschen ein.
Leistungen
Unsere Leistungen zur sozialen Teilhabe sind so vielfältig wie das Leben selbst. Bei der Umsetzung der Leistungen berücksichtigen wir auch das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten. Diese Leistungen zur sozialen Teilhabe kommen dabei in Betracht:
- Hilfsmittel zur Verständigung und Kommunikation,
- Hilfen zur Unterstützung der Mobilität (Kraftfahrzeughilfe),
- Hilfen zur Beteiligung am öffentlichen, kulturellen und/oder politischen Leben,
- Hilfen bei der Gestaltung von Sport und Freizeit,
- Wohnungshilfe.
Die einzelnen Maßnahmen sind allesamt variabel und werden grundsätzlich an den Einzelfall angepasst erbracht.
Services und Downloads
Weiterführende Links und Inhalte
FAQ – häufig gestellte Fragen
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
- Verletztengeld
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Übergangsgeld
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
- Versichertenrente
- Pflege
- Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld
Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.
Stand: 14.07.2022
Ein Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe kann gegeben sein, wenn die oder der Versicherte auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist, um am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen zu können. Die Berufsgenossenschaft unterstützt die Anschaffung behinderungsgerecht umgebauter Kraftfahrzeuge.
Stand: 18.05.2022
Die Wohnungshilfe zielt darauf ab, einen behinderungsgerecht baulich angepassten Wohnraum zur Verfügung zu stellen (behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Bereitstellung entsprechenden Wohnraums). Weiterhin können zum Beispiel auch Umzugskosten übernommen werden, wenn Versicherte wegen der Folgen des Versicherungsfalls in die Nähe von Angehörigen ziehen und sich hierdurch die Betreuungssituation wesentlich verbessert.
Stand: 18.05.2022
Sport mobilisiert und motiviert. Zudem ist der Sport eine besondere Möglichkeit, trotz körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen, mit anderen in Kontakt zu treten. Die BGHW unterstützt verunfallte Versicherte daher beim Ausüben von Sport, zum Beispiel durch die Neuanschaffung von angepassten bzw. speziellen Sportgeräten.
Stand: 18.05.2022
Ja, die BGHW bietet interessierten Versicherten auch die Möglichkeit, das Persönliche Budget in Anspruch zu nehmen. Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form der Ausführung von Leistungen – Geldleistungen statt Sachleistungen. Als Persönliches Budget kommen vor allem ergänzende Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung und Rehabilitation in Betracht, zum Beispiel:
- Fahrtkosten,
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Pflegeleistungen.
Stand: 18.05.2022