Diese Gewerbezweige gehören zur BGHW
Zu welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmen gehört, hängt von seiner Art und seinem Unternehmensgegenstand ab.
Die folgenden Gewerbezweige gehören zur BGHW:
- Groß- und Einzelhandel jeglicher Art mit und ohne Lager einschließlich handelsähnlicher Unternehmen
- Handelsvertretungen, Handelsmaklereien
- Kommissions- und Agenturgeschäfte mit Warenumgang
- Automatenaufstellungen
- Verleih, Leasing von Handelsware
- Einkaufs- und Verkaufsvereinigungen
- landwirtschaftliche Warengenossenschaften
- Kellereiunternehmen
- Schrotthandel, Alt-, Rest-, Abfall- und Sekundärrohstoffhandel einschließlich Sortierung und Verpressung
- Verlage, deren Erzeugnisse überwiegend im Lohndruck hergestellt werden
- Vertrieb, Zustellung, Verteilung von Presseerzeugnissen einschließlich Werbeschriften
- Lesezirkel
- Speditionsunternehmen einschließlich Speditionsbüros
- Warenverteilungs- und Warenlogistikunternehmen
- Lagerei- und Speichereiunternehmen
- kommunale Hafen- und Umschlagsunternehmen sowie Unternehmen des Hafen- und Seegüterumschlags, der Be- und Entladung, Warenkontrolle und ähnliche Unternehmen
- Unternehmen der Leitung und Lenkung von Waren, der Handelshilfsleistungen
Services und Downloads
Weiterführende Links und Inhalte
- Vereinbarung zu Backshops
- Vereinbarung zu Weinhandlungen, -keltereien, Kaffeeröstereien
- Abgrenzung der Zuständigkeit von Tank- und Rastbetrieben an Autobahnen
- Abgrenzung der Zuständigkeit für Trinkhallen und Kioske
- Auslegungsrichtlinie Messebau
- Erklärung zu Verteilen/Zustellen von Prospekten etc.
- Zugehörigkeit zu Zeitungsverlagen
- Vereinbarung zu Handelsbüros und Handelsvertreter
- Vereinbarung mit BG Verkehr
- Vereinbarung zu Handelsvertretungen
- Zuständigkeitsabgrenzung zu Unternehmen des Zeltbaus