Äh? … Wie bitte? Lärmschwerhörigkeit

Lärmschwerhörigkeit steht in Deutschland auf Platz 2 der Berufskrankheiten. Lärm schädigt nicht nur das Gehör, sondern macht auch den gesamten Körper und die Seele krank. Deshalb ist Lärm- und Gehörschutz im Betrieb so wichtig. Der schleichende Hörverlust eines Beschäftigten kann zu geringer Produktivität, einem höheren Unfallrisiko, steigenden Fehlzeiten oder am Arbeitsplatz zu Kommunikationsproblemen mit Kolleginnen und Kollegen führen. Was man dagegen tun kann? Unsere Tipps, Anregungen und Unterstützungsangebote für ein gutes Hören am Arbeitsplatz. 
 

Wusstest du das?

80 Dezibel

Ab diesem Lärmpegel sollten wir unser Gehör schützen, ab 85 Dezibel müssen Beschäftigte einen Gehörschutz tragen.

(Quelle: BGHW)

105 Dezibel

oder mehr – mit dieser Lautstärke beschallen sich die meisten, wenn sie Musik über Kopfhörer hören.

(Quelle: BMJ Global Health)

BGHW klärt auf

Lärm bei der Arbeit

 

Lärm und Gesundheit

Lärm? Das sind Geräusche (Schall), die uns durch ihre Lautstärke und Struktur stören bzw. belasten. Als Lärm gelten aber nicht nur laute Geräusche von Maschinen, sondern auch relativ leise, wie die von Büromaschinen oder einem tropfenden Wasserhahn. Außerdem hängt es von unserer persönlichen Verfassung und Stimmung ab, ob wir Geräusche als Lärm wahrnehmen. Da das Ohr praktisch keine natürlichen Schutzmechanismen besitzt, die verhindern, dass Lärm auf das Sinnesorgan einwirkt, ist es ständig „auf Empfang“.

 

Krankmacher Lärm

Lärm kann auf unterschiedliche Art unsere Gesundheit gefährden: 1. Er beeinträchtigt unseren Körper (erhöhte Stresshormone, verengte Blutgefäße, verringerte Magen-Darm-Bewegung). 2. Er beansprucht unsere Psyche (Anspannung, Ärger, Nervosität, Resignation). 3. Er beeinflusst unsere Leistungsfähigkeit (verminderte Aufmerksamkeit, erhöhte Fehlerhäufigkeit, gestörte Kommunikation). 4. Langfristig können Erkrankungen des Verdauungs- und des Herz-Kreislaufsystems auftreten sowie eine unheilbare Schwerhörigkeit.

Lärm ermitteln

 

Welche Grenzwerte sind verpflichtend?

In Ihrem Unternehmen ist es laut? Dann müssen Sie den Lärmpegel ermitteln und Schutzmaßnahmen ergreifen. Bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen ist der Tages-Lärmexpositionspegel maßgebend. Das heißt, wie lange ist eine Person täglich im Durchschnitt an ihrem Arbeitsplatz welchem Lärmpegel ausgesetzt. Ab durchschnittlich 80 Dezibel pro Tag muss ein Unternehmen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Ab durchschnittlich 85 Dezibel pro Tag sind Beschäftigte verpflichtet Gehörschutz zu tragen.

 

Wie erfolgt eine Lärmmessung?

Der Lärm wird mit einem Schallpegelmessgerät durchgeführt. Die BGHW unterstützt Sie als Mitgliedsunternehmen, führt Lärmmessungen durch und schlägt Lärmminderungsmaßnahmen vor. Kontaktieren Sie dazu die für Ihr Unternehmen zuständige Aufsichtsperson. Sie wollen den Umgang mit einem Messgerät kennenlernen und üben? Das können Sie im Seminar „Lärm am Arbeitsplatz“ (siehe unten Services der BGHW). Zur Berechnung steht Ihnen auch der IFA-Lärmexpositionsrechner kostenlos zur Verfügung (siehe Link)

 

Wie hilft die Gefärdungsbeurteilung?

Mit der Gefährdungsbeurteilung stellen Sie fest, ob Ihre Beschäftigten Lärm ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Daraus leiten sich die Schutzmaßnahmen für Ihr Unternehmen ab. Die BGHW bietet Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung an, zum Beispiel für: Baumarkt, Einzelhandel, Getränkehandel, Hafenumschlag, Landhandel, Mineralölhandel, Schrotthandel, Speditionen/Lager, Stahlhandel/Stahlbau, Weinhandel und sonstige Unternehmen.

Gehör geschädigt?

 

Was bedeutet Lärmschwerhörigkeit?

Das Wichtigste zuerst: Niemand kann sich an Lärm gewöhnen und Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar! Durch häufige, starke Lärmeinwirkung können sich die Hörsinneszellen im Ohr kaum noch erholen. Sie beginnen abzusterben. Die Schwerhörigkeit entwickelt sich dabei immer schneller. Das Verstehen der Umgangssprache wird schwieriger. Dieser Prozess erfolgt in der Regel über mehrere Jahre schleichend und unbemerkt. Ein Hörgerät kann einen Hörverlust nur wenig oder gar nicht ausgleichen. Schwerhörigkeit macht die Betroffenen in ihrem sozialen Umfeld oftmals einsam. Auch im Berufsleben kann eine Schwerhörigkeit weitreichende Konsequenzen haben. Viele Arbeiten können von Schwerhörigen nicht mehr ausgeübt werden.

Kostenlose Services der BGHW

 

Beratung

Unsere Aufsichtspersonen sind Ihre ersten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Sie beraten beispielsweise bei der Wahl des richtigen Gehörschutzes. Über die Online-Suche der BGHW finden Sie die Aufsichtsperson, die Ihr Unternehmen betreut.

 

Kompendium Arbeitsschutz

Online-Wissensplattform mit Vorschriften, Informationen, Lernmodulen, Videos (Stichwort zu Lärm- und Gehörschutz)

 

Earbox

Testgerät zu individuellen Hörgewohnheiten und Risiken; ausleihbar für Gesundheitstage

 

Seminar „Lärm am Arbeitsplatz“

für Unternehmer und Unternehmerinnen, Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit – mit großem Praxisteil

 

Lärmmessung

Der messtechnische Dienst der BGHW unterstützt Ihr Unternehmen bei der Lärmbestandsaufnahme und Lärmmessung. Kontakt: Aufsichtsperson – Sie finden die Aufsichtsperson, die Ihr Unternehmen betreut, über die Online-Ansprechpartnersuche.

 

Beratung zur Raumakustik

Markus Radtke, Referent für Physikalische Einwirkungen bei der BGHW, berät bei Neubau- oder Umbaumaßnahmen zur Raumakustik. Je früher der Experte eingebunden wird, desto besser. Kontakt: m.radtke@bghw.de

Infografiken

Als Aushang nutzbar

„Hör gut zu“

Als Aushang nutzbar

„Das Ohr schläft nie“

Videos

Erklärfilm

„Hör gut zu“

Erklärfilm

„Das Ohr schläft nie“

BGHW-Lernmodule

Gehörschutz richtig benutzen

6 Maßnahmen für mehr Schutz

Sorgen Sie für weniger Lärm! Vermeiden Sie irreversible Gehörschäden und unerwünschten Stress mit all seinen psychosomatischen Begleiterscheinungen. Dadurch gewinnen wir alle – Arbeitgeberin, Arbeitgeber, Beschäftigte, Azubis … – eine höhere Arbeits- und Lebensqualität.

1. Stellen Sie Lärm ab

Senken Sie den Lärm überall dort, wo es möglich ist:

- Achten Sie bei der Neu- oder Ersatzbeschaffung von Maschinen beispielsweise auf lärmarme Modelle.

- Laute Arbeitsverfahren lassen sich durch weniger laute ersetzen, zum Beispiel Bohren statt Stanzen, Kleben statt Nieten, Ablegen statt Abwerfen, Elektroantrieb statt Verbrennungsmotor, absaugen statt abblasen.

2. Grenzen Sie Schall ein

Mit technischen Maßnahmen beseitigen oder reduzieren Sie den Lärm an der Quelle und sorgen dafür, dass erst gar kein Schall entsteht, übertragen wird oder abstrahlt bzw. wenn, dann in abgemilderter Form:

- Schall breitet sich im Raum beispielsweise weniger aus, wenn Sie Maschinen einkapseln.

- Die Wartung und Pflege der Ausrüstungen und Maschinen trägt ebenfalls dazu bei, Lärm zu mindern.

- Weitere Beispiele finden Sie in der Broschüre BGHW-Wissen „Lärmminderungsmaßnahmen“.

 

 

 

 

3. Verändern Sie Abläufe

Fassen Sie lärmintensive Arbeitsplätze zusammen und trennen Sie diese von weniger lärmintensiven:

- Bündeln Sie die Einsatzzeiten von lauten Maschinen.

- Richten Sie Lärmpausen ein und kennzeichnen Sie Lärmbereiche mit dem Gebotszeichen „Gehörschutz benutzen“.

- Unterweisen Sie als Arbeitgeberin und Arbeitgeber Ihre Beschäftigten zum Thema Lärm.

- Anregungen für Unterweisungen finden Sie unter anderem in der Broschüre BGHW-Wissen „Unterweisungshilfe Lärm“.

4. Tragen Sie Gehörschutz

Reichen technische und organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz nicht aus, um vor Lärm zu schützen, müssen Sie Gehörschutz tragen:

- Er gehört zu Ihrer persönlichen Schutzausrüstung.

- Liegt der Lärmpegel im Tagesdurchschnitt über 80 Dezibel, muss das Unternehmen einen Gehörschutz zur Verfügung stellen.

- Ab 85 Dezibel sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, Gehörschutz zu tragen.

- Informationen zu Gehörschutzarten finden Sie in der Broschüre „BGHW-Wissen Lärm Auswahl von Gehörschutz“.

5. Sorgen Sie vor

Damit Lärmschwerhörigkeit nicht entsteht oder sich verschlimmert, gibt es die arbeitsmedizinische Vorsorge:

- Ab einer täglichen Durchschnittsbelastung von 80 Dezibel müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Angebotsvorsorge anbieten.

- Die Beschäftigen können dieses Angebot wahrnehmen.

- Liegt die tägliche Durchschnittsbelastung bei 85 Dezibel und höher, ist diese Vorsorge Pflicht für die Beschäftigten.

- Für Gesundheitstage im Unternehmen stellt die BGHW übrigens eine Earbox zur Verfügung, mit der Sie individuelle Hörgewohnheiten und Risiken testen können (siehe oben „kostenlose Services der BGHW“).

6. Achten Sie auf Freizeitlärm

Die Zahl der Jugendlichen in Deutschland mit eingeschränktem Hörvermögen wird sehr wahrscheinlich die neun Millionen-Marke erreichen. Die Gründe: unter anderem eine tägliche, zu lange Beschallung über Kopfhörer sowie Club- und Konzertbesuche am Wochenende und zu wenig Erholung für das Gehör (siehe dazu auch unten „Lärm in der Freizeit! Hätten Sie’s gedacht?“).

Nach Einschätzung von HNO-Spezialisten wird ihr Gehör, wenn sie etwa 40 Jahre alt sind, auf dem Niveau der heute 60-Jährigen liegen.

Tipp: Messen Sie mit einer App die Lautstärke in Ihrer Umgebung, um ein Gefühl für Alltagslärm zu bekommen.

Lärm in der Freizeit! Hätten Sie's gedacht?

Musikhören mit dem Smartphone

Vor allem in lauter Umgebung wie öffentliche Verkehrsmittel. Oft nehmen wir gar nicht wahr, dass wir die Musik noch lauter machen, um die Umgebungsgeräusche zu übertönen.

Musikkonzerte und Clubs

Die Lautstärke kann oft 100 Dezibel oder mehr erreichen, was langfristig zu Hörschäden führen kann.

Motorsport- und Rennveranstaltungen

Die Lautstärke liegt hier schnell bei 110 Dezibel oder mehr. Auch bei Fußballspielen im Stadion wird es häufig sehr laut.

Werkzeuge und Maschinen

Kettensägen, Laubbläser und Bohrmaschinen können Lautstärken von über 100 Dezibel erzeugen.

Schießsport

Schusswaffen kommen mit ihrer extrem hohen Lautstärke auf über 140 Dezibel, die sofortige und dauerhafte Hörschäden verursachen können.

Motorräder und Schneemobile

Sie können 90 Dezibel oder mehr erzielen. Beim Motorradfahren kommen beispielsweise Motorradgeräusche, Wind- und Umgebungsgeräusche zusammen.

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