Teilhabe am Arbeitsleben
Die Rückkehr in den Beruf steht im Mittelpunkt der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu setzen wir auf verschiedene Maßnahmen, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen zu finden.
Alle Menschen haben Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben – ob mit oder ohne Behinderung. Sie müssen die Chance darauf bekommen, selbstbestimmt ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen zu können.
Sind die gesundheitlichen Folgen nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit so schwerwiegend, dass die berufliche Wiedereingliederung gefährdet ist, unterstützt die BGHW frühzeitig und gezielt durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Teilhabe).
Zurück in den Beruf
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen der BGHW viele Maßnahmen zur Verfügung, um den Betroffenen die Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen. Das können zum Beispiel der organisatorische oder technische Umbau des Arbeitsplatzes, der Einsatz von Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz sein.
Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz trotzdem nicht möglich, versucht die BGHW, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten, zum Beispiel durch Neu- oder Weiterqualifizierung und Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
Services und Downloads
Weiterführende Links und Inhalte
FAQ – häufig gestellte Fragen
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
- Verletztengeld
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Übergangsgeld
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
- Versichertenrente
- Pflege
- Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld
Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.
Stand: 14.07.2022
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sollen die Betroffenen möglichst dauerhaft und wettbewerbsfähig wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können. Sie müssen die Chance darauf bekommen, selbstbestimmt Ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen zu können. Insbesondere auch behinderte Menschen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Die BGHW sieht das nicht nur als gesetzlich verbrieftes Recht der Betroffenen, sondern als menschliche und gesellschaftliche Pflicht.
Stand: 18.05.2022