Berufsfindung und Arbeitserprobung
Vor der beruflichen Neuorientierung steht zunächst die Frage, ob und in welchem Umfang eine Tätigkeit ausgeführt werden kann. Mit verschiedenen Maßnahmen klären wir die berufliche Eignung ab.
Für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Arbeitswelt leiten die Reha-Beraterinnen und -Berater der BGHW gemeinsam mit den Versicherten Maßnahmen der Berufsfindung und Arbeitserprobung ein. Dabei wird die individuelle Lebenssituation der Versicherten berücksichtigt.
Psychologische und ärztliche Eignungsuntersuchungen
Zu Beginn des Prozesses können psychologische und ärztliche Eignungsuntersuchungen stehen. Erstes Ziel hierbei ist es, das vorhandene Leistungsvermögen des Versicherten vollumfänglich zu sichten und damit beim weiteren Vorgehen berücksichtigen zu können.
Berufsfindung
Im Anschluss arbeiten die Reha-Beraterinnen und -Berater gemeinsam mit den Betroffenen ein individuell passendes neues Berufsfeld heraus.
Das ist nur gemeinsam mit den Versicherten möglich, die motiviert und unter Anleitung ihr eigenes Leistungsvermögen erleben. Dies trägt wesentlich auch dazu bei, die Eignung und Neigung für ein bestimmtes Berufsfeld, sowie die Auswirkungen der Folgen des Versicherungsfalls auf eine spätere berufliche Tätigkeit erkennen und einschätzen zu können.
Arbeitserprobung
Ist die Entscheidung für eine konkrete Neuorientierung gefallen, folgt die Arbeitserprobung. Diese hat die Aufgabe, eventuell noch vorhandene Unklarheiten zu einzelnen Punkten zu klären, zum Beispiel zu Arbeitsplatzanforderungen.
Einrichtungen zur Eignungsuntersuchung, Berufsfindung und Arbeitserprobung
Die oben beschriebenen Maßnahmen finden oftmals in Berufsförderungswerken oder anderen geeigneten Einrichtungen statt und dauern etwa 14 Tage (Psychologische und/oder ärztliche Eignungsuntersuchungen: 1-3 Tage).
Die Kosten für alle hier beschriebenen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben trägt die Berufsgenossenschaft.