Digitale Versichertenkarte
Wissen Ihre Beschäftigten eigentlich, dass sie bei der BGHW versichert sind? Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die digitale BGHW-Versichertenkarte an und zeigen Sie ihnen damit, dass sie rundum geschützt sind.
Sie als Unternehmerin oder Unternehmer sind es, die Ihre Beschäftigten mit Ihren Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten absichern. Zeigen Sie das Ihren Beschäftigten, mit der digitalen Versichertenkarte der BGHW.
Die Vorteile der digitalen Versichertenkarte
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen im Fall der Fälle, zu welcher Berufsgenossenschaft sie gehören und können beim Durchgangsarzt die nötigen Angaben machen.
- Auf der digitalen Versichertenkarte finden Sie die Kontaktdaten der BGHW.
- Mit der Karte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer Ihre Wertschätzung für Ihre Beschäftigten sichtbar machen.
Digitale Versichertenkarte - in zwei Schritten
FAQ Digitale Versichertenkarte
Ansprechpartner bei technischen Problemen ist die Moncardo GmbH, Telefon: 0234-5200 738-0
Nein. Beschäftigte müssen ihren Arbeitsunfall grundsätzlich immer dem Arbeitgeber melden.
Nein, niemand ist verpflichtet, die digitale Versichertenkarte herunterzuladen und nach einem Arbeitsunfall in der Arztpraxis vorzuzeigen. Sie erleichtert jedoch dem Arzt, dem Arbeitgeber und der BGHW die Arbeitsabläufe, wovon letztendlich Unternehmen und Versicherte profitieren.
Nein, Mitgliedsunternehmen müssen die digitale Versichertenkarte nicht nutzen.
Die digitale Versichertenkarte kann kostenlos auf der BGHW-Website heruntergeladen werden. Die digitale Versichertenkarte kann mit speziellen Apps (zum Beispiel "Apple Wallet" oder "Pass2U Wallet") auf Smartphones geladen werden. Den dazu erforderlichen Code finden Sie unter Digitale Versichertenkarte.
Scannen Sie hierzu den QR-Code.
Nein, es sind keine persönlichen Daten auf der Karte gespeichert, es kann demnach kein Missbrauch erfolgen.
Für die Unternehmen entstehen keinerlei Kosten. Die BGHW als Versicherungsträger übernimmt alle Kosten für die digitalen Versichertenkarten.