Eine Welt ohne tödliche oder schwere Arbeitsunfälle, ohne Berufskrankheiten – das ist die "Vision Zero" der gesetzlichen Unfallversicherung. Was anfangs eine regional begrenzte präventive Strategie war, ist heute eine globale Kampagne, an der sich weltweit zahlreiche Institutionen und Unternehmen beteiligen. Setzen Sie sich gemeinsam mit uns dafür ein, dass künftig nie wieder Menschen durch ihre Arbeit ihr Leben verlieren.

Null Unfall, null Ausfall – kein Zufall

Alle arbeitsbedingten Unfälle und Berufskrankheiten sind weder vorherbestimmt noch unvermeidbar – sie haben immer Ursachen. Durch die Schaffung einer wirksamen Präventionskultur können diese Ursachen beseitigt und Arbeitsunfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten verhindert werden.

Das ist die Annahme, auf der die Vision Zero beruht.

Symbol für einen informativen Hinweis

Ein transformativer Präventionsansatz

Diese Vision ist unsere Mission: Die BGHW richtet seit 2008 ihr Präventionshandeln konsequent nach den Zielen der Vision Zero aus. 

Die Vision Zero ist ein transformativer Präventionsansatz, der auf der Überzeugung beruht, dass es weder Unfälle noch Erkrankungen bei der Arbeit geben muss. Durch rechtzeige und geeignete Maßnahmen können demnach alle arbeitsbedingten Unfälle, Schadensfälle und Krankheiten vermieden werden. 

Dabei stützt sich die Vision Zero auf die drei Dimensionen:

  • Sicherheit,
  • Gesundheit und
  • Wohlbefinden

und integriert diese auf allen Arbeitsebenen. Die Vermeidung von tödlichen und schweren Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten hat dabei die höchste Priorität.

Im Zentrum der Vision Zero stehen „Sieben Goldene Regeln“

Lenkrad

Leben Sie Führung – zeigen Sie Flagge!

Ausrufezeichen

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!

Zielscheibe

Ziele definieren – Programm aufstellen!

Netzwerk

Gut organisiert – mit System!

Zahnräder

Maschinen, Technik, Anlagen – sicher und gesund!

Bildung

Wissen schafft Sicherheit!

Gemeinschaft

In Menschen investieren – Motivieren durch Beteiligung!

Alle Präventionsangebote der BGHW zielen auf die Strategie der Vision Zero und ihrer "Sieben Goldene Regeln". Hierfür bietet die BGHW eine Reihe von Hilfestellungen, Informationsmaterialien und Präventionsangebote für ihre Mitgliedsbetriebe und Versicherten an. Das Angebot wird stetig weiterentwickelt. 

Sie wollen in Ihrem Unternehmen schwere und tödliche Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten verhindern?

Beginnen Sie mit der Vision Zero in Ihrem Unternehmen hier:

Online-Fernlehrgang für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unser Online-Fernlehrgang richtet sich an Mitgliedsunternehmen mit maximal 50 Beschäftigten. So verbessern Sie die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen.

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Gefährdungsbeurteilung Online

Nutzen Sie das kostenlose Angebot Ihrer BGHW und führen Sie die Gefährdungsbeurteilung online durch.

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Infos im Kompendium Arbeitsschutz

Laden Sie hier Teil 1 und Teil 2 der Broschüre "Vision Zero im Handel und in der Warenlogistik" herunter.

Zu den Broschüren im Kompendium Arbeitsschutz

Hintergrund: Die Vision Zero

Die Vision Zero hat ihren Ursprung im Arbeitsschutz und wurde Ende der 1990er Jahre in Schweden erstmals auf den Bereich des Straßenverkehrs angewendet. Anfang der 2000er Jahre wurde sie in Deutschland als präventive Strategie in den gesetzlichen Arbeitsschutz übernommen. So hat die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland (DGUV) bereits seit 2008 in ihrer Präventionsstrategie das Ziel verankert, Arbeits- und Lebenswelten so zu gestalten, dass niemand mehr getötet oder schwer verletzt wird oder beruflich bedingt erkrankt. 

Im Jahr 2017 hat die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) im Rahmen des „Weltkongresses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ die globale Kampagne der Vision Zero ins Leben gerufen. 2019 wurde auf Initiative der BGHW die internationale Sektion für Prävention im Handel gegründet, bei der wir als BGHW unser Expertenwissen international einbringen.

Mittlerweile bekennen sich mehr als 16.000 registrierte Personen, Firmen und Organisationen zur Vision Zero.

Mehr dazu in unserem E-Magazin

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Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.

E-Mail:
praevention(at)bghw.de

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