Das Serviceportal der DGUV

Einen Arbeitsunfall anzeigen oder den Verdacht auf eine Berufskrankheit melden, einen Antrag auf eine Versichertenrente, die Erstattung von Hilfsmitteln, Kraftfahrzeughilfe sowie Haushaltshilfe stellen oder einfach eine Mitteilung an die BGHW schreiben. Das ist für Sie datenschutzkonform auch über das Serviceportal der DGUV möglich.

Verschiedene Abbildung des Serviceportals DGUV

Es gibt viele Möglichkeiten, mit der BGHW in Kontakt zu treten, Formulare und Anträge einzureichen. Neben den Kontaktmöglichkeiten auf unserer Website können Sie auch das Serviceportal der DGUV dazu nutzen.

Nutzen Sie den Reiter „Versicherte“

Link zum Serviceportal der DGUV

Verschiedene Abbildungen des Serviceportals der DGUV

Für einige darin enthaltene Services ist es erforderlich, sich zu identifizieren und elektronisch auszuweisen. Dies können Sie über das sogenannte Nutzerkonto Bund (BundID) erledigen. 

Sie können uns aber auf diesem Weg auch ohne eine vorherige Identifizierung eine Mitteilung senden oder Unterlagen zukommen lassen. Dies können Sie über folgenden Link tun:

Hintergrund

Die BGHW sowie alle anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung setzen damit die Anforderungen aus dem seit 2023 geltenden Onlinezugangsgesetz (OZG) um, welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten. Ziel ist es dabei, möglichst viele Behördenleistungen online zugänglich zu machen. Die digitalen Services sind ein zusätzliches Angebot. Die bisherigen Kommunikationswege für Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bleiben erhalten.

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