Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen fassen kurz und übersichtlich das Verhalten in bestimmten Arbeitsbereichen oder bei bestimmten Tätigkeiten sowie bei Stör- und Notfällen zusammen. Sie sind Grundlage für Unterweisungen.
Grundsätzlich sollten Präventionsmaßnahmen immer nach dem „STOP-Prinzip“ greifen. Das heißt:
S – Substitution
T – Technische Schutzmaßnahmen
O – Organisatorische Schutzmaßnahmen
P – Personenbezogene Schutzmaßnahmen
Die Änderung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsstoffen (Substitution) und technische Schutzmaßnahmen haben immer Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument, um betriebliche Regelungen für das Verhalten von Beschäftigten bei der Arbeit schriftlich zusammenzufassen. Der Inhalt der Betriebsanweisungen muss auch durch Unterweisungen vermittelt werden.
Inhalt einer Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen lassen sich zum Beispiel wie folgt gliedern:
- Anwendungsbereich
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
- Instandhaltung, Entsorgung
In einigen Rechtsbereichen gibt es zudem konkrete Anforderungen an Betriebsanweisungen, zum Beispiel im Gefahrstoffrecht.
Betriebsanweisungen sind leicht verständlich und in der Sprache der Beschäftigten aufzustellen. Klar und eindeutig formuliert kann der Inhalt direkt in praktisches Verhalten umgesetzt werden.
Für den Inhalt ist der Unternehmer oder die Unternehmerin verantwortlich. Durch die Unterschrift von Vorgesetzten werden die Betriebsanweisungen für die Beschäftigten verbindlich und sind somit auch arbeitsrechtlich von Bedeutung.
Wir unterstützen Sie
Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe mit vielfältigen Informationen und Angeboten rund um die Betriebsanweisung. Konkrete Muster-Betriebsanweisungen und allgemeine Blankovorlagen sowie eine Symbolbibliothek finden Sie im Kompendium Arbeitsschutz.