Unterweisungen

Auch die beste Technik bietet keinen absoluten Schutz vor Unfällen. Deshalb ist die Unterweisung der Beschäftigten unerlässlich. Mit gut organisierten und durchgeführten Unterweisungen tragen Sie als Unternehmerin, Unternehmer oder vorgesetzte Person zu sicherem und gesundheitsgerechtem Verhalten bei.

Es gibt nicht die eine Unterweisung

Jede Unterweisung muss auf die Bedingungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und die Beschäftigten abgestimmt sein. Wer zum Beispiel in einem Lager Waren kommissioniert ist anderen Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt als jemand, der die Waren verkauft. Ihre Gefährdungsbeurteilung ist daher eine wichtige Basis für Ihre Unterweisungen.

Darüber hinaus gibt es allgemeine Unterweisungsthemen, die für alle gelten können. Zum Beispiel: Verhalten im Erste Hilfe- und Brandfall oder bei Raubüberfällen, Nutzung persönlicher Schutzausrüstung, Umgang mit Gefahrstoffen oder elektrischen Betriebsmitteln, allgemeine betriebliche Verhaltensregeln, richtiges Heben und Tragen, Regelungen zu Arbeitszeiten, Meldung von Unfällen, Pflichten und Rechte von Beschäftigten, etc.

Wann und wie oft unterweisen?

Unterweisungen umfassen Anweisungen und Erläuterungen zum Arbeitsplatz und zum Aufgabenbereich. Sie sind zum Beispiel erforderlich bei

  • der Einstellung von Beschäftigten und vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • Veränderungen im Aufgabenbereich oder Arbeitsablauf oder
  • besonderen Anlässen, wie beispielsweise nach Fehlverhalten von Beschäftigten oder nach Unfällen.

Wichtig ist, dass Sie Unterweisungen in verständlicher Form gestalten und regelmäßig wiederholen – mindestens jedoch einmal jährlich (bei Jugendlichen und Beschäftigten, die Umgang mit Banknoten haben oder von einem Überfall betroffen sein können mindestens halbjährlich). Unsere Handlungshilfen im Kompendium Arbeitsschutz unterstützen Sie bei der Planung, Durchführung und Dokumentation.

So gelingt´s!

Beteiligen Sie Ihre Beschäftigten und sensibilisieren Sie sie für wichtige Aspekte der eigenen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Unterweisungen tragen somit positiv zu Motivation und Wertschätzung im Ihrem Unternehmen bei. Bei der Durchführung können elektronischen Medien ergänzend eingesetzt werden – nutzen Sie dazu gern unsere Lernmodule.

Wir unterstützen Sie

Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe mit vielfältigen Informationen und Angeboten rund um die Unterweisung:

Themenfeld Unterweisung

Im Rahmen von Unterweisungen erhalten die Beschäftigten auf ihre Arbeitsplätze und Tätigkeiten zugeschnittene Informationen.

Zum Themenfeld Unterweisung

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen regeln das Verhalten in bestimmten Arbeitsbereichen oder bei bestimmten Tätigkeiten sowie bei Stör- und Notfällen.

Zu Betriebsanweisungen

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Zur Gefährdungsbeurteilung

Seminar: Unterweisungen – Grundlagen

Mit einem Mix aus E-Learning und Präsenzphase unterstützt Sie das Seminar dabei, Ihre Unterweisungen nachhaltig zu organisieren und durchzuführen.

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Seminar: Unterweisungen – Workshop

In diesem Workshop profitieren Sie von den Erfahrungen der Teilnehmenden und bekommen Anregungen, Ihre Unterweisungen weiterzuentwickeln.

Zur Seminarbeschreibung

Offene Lernangebote

Hier finden Sie digitale Lernangebote zu den Themenbereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Handel und in der Warenlogistik.

Zu den Lernangeboten

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Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen zur Durchführung von Unterweisungen?

Servicetelefon der Prävention

Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.

E-Mail:
praevention(at)bghw.de

Ansprechpartnersuche

Finden Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl die passenden Ansprechpersonen für Ihre Frage über unsere Ansprechpartnersuche

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular

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