Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Mai 2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bghw.de).
Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen – wir arbeiten fortlaufend daran die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Konkret werden einmal pro Jahr ausgewählte Seiten einem externen BITV-Test unterzogen und die Ergebnisse entsprechend bearbeitet, um fortlaufend die Barrierefreiheit der Seite zu optimieren.
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in weiten Teilen vereinbar.
Welche Teile sind nicht vollständig barrierefrei und wurden mit „teilweise erfüllt“ oder schlechter bewertet?
- Korrekte Syntax: Die Syntax validieren noch nicht vollständig gegenüber den Empfehlungen des W3C.
- Sinnvolle Dokumenttitel:Teilweise enthalten Dokumententitel noch keine entsprechende Bezeichnung
- PDF-Dokumente werden ab September 2019 barrierefrei angeboten beziehungsweise schnellstmöglichst durch solche ersetzt. Ältere Dokumente sind nicht barrierefrei, so dass derzeit Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstehen. Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Das PDF „Betriebsbescheinigung“ wurde als nicht barrierefrei bewertet. Hier steht eine Digitalisierung des Prozesses an, um auch hier Barrierefreiheit zu erlangen.
Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: barrierefreiheit@bghw.de.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Punkte und setzen die Regelungen weiter kontinuierlich um.
Die Website verlinkt auf folgende BGHW-Anwendungen, die von der Bewertung ausgeschlossen wurden:
- Seminardatenbank (enthält eingebettete Fremdinhalte)
- Fernlehrgang Unternehmermodell
- Online-Fernlehrgang
- Gefährdungsbeurteilung Online
- EXTRANET
- Medienshop
- Kompendium Arbeitsschutz
- Sicher arbeiten - Gesundheit schützen
- Gekonnt gedeichselt
- Lernportal
- Die Goldene Hand
Barrierefreiheit auf der Subdomain meinemedien.bghw.de
Die Website auf der Subdomain meinemedien.bghw.de ist trotz der folgenden Unvereinbarkeiten weitestgehend mit der BITV 2.0 (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) vereinbar.
Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 sind derzeit noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung und setzen die Regelungen weiter kontinuierlich um.
Informationen in Leichter Sprache
Unter dem Reiter „Leichter Sprache“ im Kopfbereich dieser Website stehen Inhalte in Leichter Sprache bereit.
Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Unter dem Reiter „Gebärdensprache“ im Kopfbereich dieser Website stehen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache bereit.
Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet: www.gebaerdentelefon.de/dguv. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Barriere melden!
Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
M5, 7 68161 Mannheim
E-Mail: barrierefreiheit@bghw.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
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