Informationen über die BGHW in Gebärdensprache
Auf dieser Seite finden Sie unsere Videos in Deutscher Gebärdensprache zu ausgewählten Themen.
Unsere Aufgaben und Leistungen
Die BGHW
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik — kurz BGHW — ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte im Handel und in der Warenlogistik. Wir verstehen uns als moderner Dienstleister für ca. 4,6 Millionen Versicherte in rund 380.000 Unternehmen.
Durch gezielte Prävention unterstützen wir die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Im Schadensfall sorgen wir für bestmögliche Rehabilitation. Außerdem sichern wir durch Geldleistungen den Lebensunterhalt der Versicherten und ihrer Familien.
Wer ist versichert?
Alle Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen der BGHW sind pflichtversichert. Dazu gehören auch Auszubildende und Teilzeitkräfte. Unternehmerinnen und Unternehmer selbst sind nicht pflichtversichert und können der gesetzlichen Unfallversicherung nur freiwillig beitreten und so Mitglied der BGHW werden.
Eine namentliche An- oder Abmeldung von Beschäftigten bei der BGHW ist nicht erforderlich.
Die folgenden Gewerbezweige gehören unter anderem zur BGHW:
Groß- und Einzelhandel, Schrotthandel, Verlage, Vertrieb, Zustellung, Verteilung von Presseerzeugnissen, Speditionsunternehmen, Warenverteilungs- und Warenlogistikunternehmen, Lagerei- und Speichereiunternehmen, Hafen- und Umschlagsunternehmen.
Was ist versichert?
Alle Beschäftigte im Handel und in der Warenlogistik sowie freiwillig versicherte Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten über die BGHW versichert.
Wie funktioniert der Arbeitsschutz?
Laut Arbeitsschutzgesetz sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten verantwortlich.
Wir unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Organisation des Arbeitsschutzes in ihrem Betrieb. Die BGHW bietet vielfältige Informationen und Handlungshilfen an - von der Gefährdungsbeurteilung, über Unterweisungen bis hin zu betriebsspezifischen Präventionsmaßnahmen. Zum Beispiel zum Thema Lärm, zum sicheren Betrieb von Flurförderzeugen, zur psychischen Belastung bei der Arbeit oder etwa zum Brandschutz. Diese und weitere über 100 Themenfelder finden Sie online im „Kompendium Arbeitsschutz“ der BGHW.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Versichert sind aber auch Aktivitäten, die mit dem Arbeitsplatz in unmittelbarem Zusammenhang stehen, beispielsweise Dienstfahrten, Betriebssport oder Betriebsfeiern.
Was ist ein Wegeunfall?
Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von einem Wegeunfall. Grundsätzlich sind direkte Wege zwischen Wohnung und Firma versichert.
Was tun nach einem Arbeits- oder Wegeunfall?
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Verletzte unbedingt einen von der Berufsgenossenschaft zugelassenen Durchgangsarzt oder eine Durchgangsärztin aufsuchen. Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte sind von den Landesverbänden der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zugelassene Fachärztinnen und Fachärzte, meist für Unfallchirurgie, die über spezielle unfallmedizinische Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen. Sie entscheiden, ob eine allgemeine Heilbehandlung durchgeführt werden kann oder ob eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. Sie finden Durchgangsärztinnen und -ärzte beispielsweise in fast jedem Krankenhaus mit chirurgischer Abteilung. Einen Durchgangsarzt/-ärztin in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Homepage über unseren Online-Service „Durchgangsarzt finden“.
Was ist eine Berufskrankheit?
Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht wurde. Diese Einwirkung wird durch gesicherte medizinische Erkenntnisse nachgewiesen. Zudem muss die Berufskrankheit in der Berufskrankheiten-Liste der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgenommen sein.
Die Berufsgenossenschaft versucht, Berufskrankheiten zu verhindern und deren Folgen mit allen geeigneten Mitteln zu mildern. Ist eindeutig erwiesen, dass die Ursachen der Erkrankung arbeitsbedingt sind, liegt eine Berufserkrankung (BK) vor.
Wie erfolgt die Rehabilitation?
Wir nutzen alle geeigneten Mittel, um Versicherte nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit möglichst schnell wieder zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten. Rehabilitation verstehen wir als einen ganzheitlichen Prozess. Wir bieten „Alles aus einer Hand", von der medizinischen Behandlung über unser Reha-Management und die Wiedereingliederung in den Beruf, bis hin zu verschiedenen Leistungen zur sozialen Teilhabe sowie Geldleistungen. Wir handeln dabei nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“.
Ist das ein Menüpunkt?Antwort KD: das ist ein Portal mit verschiedenen Medien zum Arbeitsschutz. Man kommt darauf über unsere Website. Dazu gibt es tatsächlich einen Menüpunkt.
So navigieren Sie sich durch unsere Internetseite
Die Navigation auf der Internetseite
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, kurz BGHW.
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie zu den wichtigsten Inhalten gelangen.
Oben links befindet sich das Logo der BGHW. Ein Klick darauf bringt Sie zur Startseite zurück.
In der Kopfzeile finden Sie die Servicenavigation mit den Punkten „Über uns“, „E-Magazin“, „Karriere“ und „Bekanntmachungen“. Außerdem gelangen Sie hier zu den Inhalten der Seite in Gebärdensprache und in Leichter Sprache sowie zum Login-Bereich.
Rechts daneben haben Sie die Möglichkeit, unter „Schadensfall melden“ einen Arbeitsunfall, Wegeunfall, Raubüberfall oder eine Berufskrankheit zu melden.
Unterhalb der Servicenavigation befindet sich die Hauptnavigation.
Ein Klick auf einen der Hauptmenüpunkte öffnet ein Drop-Down-Menü mit einer Übersicht über die Untermenüpunkte.
Unter „Versicherung & Leistung“ erhalten Sie Informationen zum Versicherungsschutz der BGHW sowie zum Leistungsumfang.
Unter „Arbeitsschutz“ erfahren Sie, was Sie im Arbeitsschutz beachten müssen und wie wir Sie, unsere Mitgliedsunternehmen, beim Arbeitsschutz unterstützen.
Unter „Weiterbildung & Services“ finden Sie Weiterbildungsmöglichkeiten sowie alle Online-Services der BGHW, beispielsweise auch den Newsletter. Außerdem gelangen Sie hier unter anderen auch zu den häufig gestellten Fragen, kurz FAQ, sowie zu verschiedenen Formularen, die für Sie zum Download zur Verfügung stehen.
Unter „Mitgliedschaft & Beitrag“ erfahren Sie alles Wichtige rund um die Mitgliedschaft bei der BGHW, unter anderem auch, wie Sie sich als Unternehmen anmelden. Sie finden hier ebenfalls Informationen zu Ihrem Mitgliedsbeitrag.
Rechts neben der Hauptnavigation befindet sich die Suchfunktion.
Unterhalb der Hauptnavigation - unter einem großen Bild mit einem Willkommenssatz - befindet sich ein Direkteinstieg zur Suche.
Unterhalb der Suche sehen Sie einen kurzen Informationstext zur BGHW.
Darunter gelangen Sie zu einen Slider mit wichtigen Themen und aktuellen Informationen. Ein Klick auf eine aktuelle Information bringt Sie zu weiterführenden Informationen.
Über die Pfeile am rechten Rand können Sie zwischen den Informationen wechseln.
Darunter befindet sich ein Slider mit einem Direkteinstieg zu ausgewählten Artikeln des E-Magazins.
Ein Klick auf einen Artikel bringt Sie zur vollständigen Ansicht. Sie können hier ebenfalls über die Pfeile am rechten Rand navigieren.
Darunter haben Sie die Möglichkeit, das Medienangebot HUNDERT PROZENT kostenlos zu bestellen. Es besteht aus dem E-Magazin und der Printausgabe.
Weiter unten gelangen Sie zum Bereich „Offizielles von der BGHW“ mit aktuellen Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Terminen.
Im Fußbereich finden Sie die Kontaktangaben der BGHW und finden oben rechts die Funktionen „Seite teilen“ und „Seite drucken“.
Darunter gelangen Sie zu den Social-Media-Kanälen der BGHW.
In der Fußzeile befinden sich die Punkte „Erklärung zur Barrierefreiheit“, „Barriere melden“, „Impressum“, „Bildrechte dieser Seite“, „Datenschutz“, „Sitemap“ und „Cookie-Einstellungen“.
Ein Klick auf den Button „Kontakt“ in der rechten unteren Ecke öffnet die Kontaktangaben, passend zu der jeweiligen Seite, die Sie gerade geöffnet haben. Dieser Button befindet sich - auch wenn Sie scrollen - jederzeit an dieser Position.
Wir hoffen, dass Sie sich nun gut zurechtfinden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
![Vorschaubild für Video "Erklärung zur Barrierefreiheit" in Gebärdensprache Vorschaubild für Video "Erklärung zur Barrierefreiheit" in Gebärdensprache](/fileadmin/_processed_/7/6/csm_24DGUV_BGHW_EZB_gsf_2024_b7804e379d.png)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Mai 2023) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bghw.de).
Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen – wir arbeiten fortlaufend daran die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit weiter zu verbessern. Konkret werden einmal pro Jahr ausgewählte Seiten einem externen BITV-Test unterzogen und die Ergebnisse entsprechend bearbeitet, um fortlaufend die Barrierefreiheit der Seite zu optimieren.
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in weiten Teilen vereinbar.
Welche Teile sind nicht vollständig barrierefrei und wurden mit „teilweise erfüllt“ oder schlechter bewertet?
- Korrekte Syntax: Die Syntax validieren noch nicht vollständig gegenüber den Empfehlungen des W3C.
- Sinnvolle Dokumenttitel:Teilweise enthalten Dokumententitel noch keine entsprechende Bezeichnung
- PDF-Dokumente werden ab September 2019 barrierefrei angeboten beziehungsweise schnellstmöglichst durch solche ersetzt. Ältere Dokumente sind nicht barrierefrei, so dass derzeit Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstehen. Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Das PDF „Betriebsbescheinigung“ wurde als nicht barrierefrei bewertet. Hier steht eine Digitalisierung des Prozesses an, um auch hier Barrierefreiheit zu erlangen.
Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: barrierefreiheit@bghw.de.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Punkte und setzen die Regelungen weiter kontinuierlich um.
Die Website verlinkt auf folgende BGHW-Anwendungen, die von der Bewertung ausgeschlossen wurden:
- Seminardatenbank (enthält eingebettete Fremdinhalte)
- Fernlehrgang Unternehmermodell
- Online-Fernlehrgang
- Gefährdungsbeurteilung Online
- EXTRANET
- Medienshop
- Kompendium Arbeitsschutz
- Sicher arbeiten - Gesundheit schützen
- Gekonnt gedeichselt
- Lernportal
- Die Goldene Hand
Barrierefreiheit auf der Subdomain meinemedien.bghw.de
Die Website auf der Subdomain meinemedien.bghw.de ist trotz der folgenden Unvereinbarkeiten weitestgehend mit der BITV 2.0 (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) vereinbar.
Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 sind derzeit noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung und setzen die Regelungen weiter kontinuierlich um.
Informationen in Leichter Sprache
Unter dem Reiter „Leichter Sprache“ im Kopfbereich dieser Website stehen Inhalte in Leichter Sprache bereit.
Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Unter dem Reiter „Gebärdensprache“ im Kopfbereich dieser Website stehen Inhalte in Deutscher Gebärdensprache bereit.
Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet: www.gebaerdentelefon.de/dguv. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Barriere melden!
Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
M5, 7 68161 Mannheim
E-Mail: barrierefreiheit@bghw.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
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