Beitragsberechnung und -umlage
Ihre BG-Beiträge dienen ausschließlich zur Deckung des Finanzbedarfes, wobei Gewinne nicht erwirtschaftet werden. Aufgrund dessen findet die Beitragserhebung auch im Umlageverfahren nach dem Prinzip der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ statt. Das bedeutet: Alle Ausgaben der BGHW im abgelaufenen Kalenderjahr werden auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt. Dabei werden die Veranlagung nach dem Gefahrtarif und die gezahlten Arbeitsentgelte berücksichtigt.
Beiträge sind ab der erstmaligen Beschäftigung von Personal ab der Geschäftseröffnung oder mit der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen zu zahlen. Im Fall der freiwilligen Unternehmerversicherung tritt an die Stelle des Arbeitsentgelts die Versicherungssumme.