Beitragsberechnung und -umlage

Ihre BG-Beiträge dienen ausschließlich zur Deckung des Finanzbedarfes, wobei Gewinne nicht erwirtschaftet werden. Aufgrund dessen findet die Beitragserhebung auch im Umlageverfahren nach dem Prinzip der „nachträglichen Bedarfsdeckung“ statt. Das bedeutet: Alle Ausgaben der BGHW im abgelaufenen Kalenderjahr werden auf alle Mitgliedsunternehmen umgelegt. Dabei werden die Veranlagung nach dem Gefahrtarif und die gezahlten Arbeitsentgelte berücksichtigt.

Beiträge sind ab der erstmaligen Beschäftigung von Personal ab der Geschäftseröffnung oder mit der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen zu zahlen. Im Fall der freiwilligen Unternehmerversicherung tritt an die Stelle des Arbeitsentgelts die Versicherungssumme.

Beitragsberechnung

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Ihr Beitragsbescheid 2023

Jedes Jahr im April erhalten die Unternehmen einen Bescheid über die Höhe ihres Beitrags für das Vorjahr.

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Beitragseingzug

Hier finden Sie Informationen zu den Themen Fälligkeit, Säumniszuschläge und Zwangsvollstreckung

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FAQ

Hier finden Sie alle FAQ zu den Themen Beitrag, Beitragslastenausgleichsverfahren und Beitragsbescheid.

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