Hilfe nach einem Ereignis mit psychischer Belastung
Raubüberfall, Amoklauf oder ein tödlicher Unfall: Das Erleben eines Gewaltereignisses auf der Arbeit kann ein schweres Trauma nach sich ziehen. Wir unterstützen mit psychologischer Soforthilfe.
Eine außergewöhnliche Bedrohung kann bei Menschen ein Psychotrauma hervorrufen. Die Betroffenen erleben eine Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, schwerwiegenden Verletzungen oder sonstigen Gefahren für die Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer Personen. Charakteristisch ist das Erleben von starker Angst, Bedrohtsein, Hilflosigkeit und Entsetzen.
Gewaltereignisse auf der Arbeit
Nicht nur potenziell traumatisierende Ereignisse wie Naturkatastrophen stellen eine Gefährdung dar. Es gibt auch die schwerwiegenden Ereignisse mitten im Arbeitsalltag, die nur von wenigen erlebt und durchlitten werden, aber für die direkt Betroffenen und unmittelbaren Zeugen eine echte Katastrophe sind, zum Beispiel:
- der tödliche Unfall eines Kollegen
- ein Raubüberfall
- ein Amoklauf
- ein Terroranschlag.
Auch wenn jeder Mensch von Natur aus in der Lage ist, extrem belastende und außergewöhnliche Ereignisse und Traumata grundsätzlich zu überstehen und zu verarbeiten, sind solche Geschehen generell ernst zu nehmen. Bei nicht ausreichender Verarbeitung des Erlebten kann sich hieraus bei den Betroffenen ein (schweres) Krankheitsbild einstellen.
Psychologische Soforthilfe
Wir unterstützen Mitgliedsunternehmen nach solchen einschneidenden Ereignissen mit psychologischer Soforthilfe. Nach der Meldung nehmen wir umgehend telefonisch Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten auf und bieten diesen ein Beratungsgespräch durch speziell hierfür ausgebildete Psychologen an.
Die psychologische Soforthilfe umfasst:
- Persönliche Beratung der Betroffenen durch speziell auf dem Gebiet der Traumaverarbeitung ausgebildete Psychologen
- Information und Aufklärung über die natürlichen Reaktionen des Menschen nach einem Gewaltereignis
- Hilfen zum Stressabbau, um Ruhe und Abstand zu gewinnen
- Psychische Stabilisierung
Bei Bedarf organisiert die BGHW darüber hinaus notwendige therapeutische Maßnahmen. Die Kosten der psychologischen Soforthilfe, wie auch der sich anschließenden medizinisch-rehabilitativen Maßnahmen trägt die BGHW.
Nach einem Gewaltereignis oder einem Überfall ist schnelle Hilfe erforderlich.
Wir bieten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Ihrer Meldung psychologische Soforthilfe an. Oft auch schneller.
Sie erreichen uns werktags zwischen 8 und 18 Uhr unter:
Wenn Sie an Wochenenden oder Feiertagen psychologische Soforthilfe benötigen, klicken Sie bitte hier.
Bitte halten Sie zur Kontaktaufnahme folgende Informationen bereit:
- Name der betroffenen Person(en)
- Telefonnummer oder andere Kontaktdaten der betroffenen Person(en)
- Name und Telefonnummer der Ansprechperson im Betrieb
- Kurze Schilderung des Unfallgeschehens mit Unfalltag, Name und Anschrift des Mitgliedsbetriebs, Adresse des Unfallorts
- Falls zur Hand Geburtsdatum der betroffenen Person(en)
- Falls zur Hand Unternehmensnummer (UNR.S) bei der BGHW