Leistungen an Arbeitgeber

Wir unterstützen die Bereitschaft von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betroffenen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine Beschäftigung zu ermöglichen, auch finanziell.

Übernahme der Kosten für eine befristete Probebeschäftigung

In Einzelfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung. Dadurch kann ohne finanzielle Belastung für den Arbeitgeber geklärt werden, ob Versicherte für die vorgesehene Tätigkeit dauerhaft geeignet sind.

 

Eingliederungszuschüsse

Als Anreiz für einstellungsbereite Arbeitgeber können während der Einarbeitungszeit Eingliederungszuschüsse zu den Lohn- und Gehaltskosten gezahlt werden. Diese Zuschüsse sind in Höhe und Dauer begrenzt und dienen als finanzieller Ausgleich für die vorübergehend beschränkte Einsatzfähigkeit der Versicherten.

 

Technische Veränderung am bestehenden Arbeitsplatz oder Neuschaffung eines Arbeitsplatzes

Eine weitere Hilfe der Berufsgenossenschaft zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes kann in der Übernahme der Kosten für die technische Anpassung des Arbeitsplatzes oder in der Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes bestehen.

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Unsere Leistungen für Sie

Wir handeln nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Er bedeutet: Wir nutzen alle geeigneten Mittel, um Versicherte nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit möglichst schnell wieder zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten.

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