Leistungen an Arbeitgeber
Wir unterstützen die Bereitschaft von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betroffenen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit eine Beschäftigung zu ermöglichen, auch finanziell.
Übernahme der Kosten für eine befristete Probebeschäftigung
In Einzelfällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für eine befristete Probebeschäftigung. Dadurch kann ohne finanzielle Belastung für den Arbeitgeber geklärt werden, ob Versicherte für die vorgesehene Tätigkeit dauerhaft geeignet sind.
Eingliederungszuschüsse
Als Anreiz für einstellungsbereite Arbeitgeber können während der Einarbeitungszeit Eingliederungszuschüsse zu den Lohn- und Gehaltskosten gezahlt werden. Diese Zuschüsse sind in Höhe und Dauer begrenzt und dienen als finanzieller Ausgleich für die vorübergehend beschränkte Einsatzfähigkeit der Versicherten.
Technische Veränderung am bestehenden Arbeitsplatz oder Neuschaffung eines Arbeitsplatzes
Eine weitere Hilfe der Berufsgenossenschaft zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes kann in der Übernahme der Kosten für die technische Anpassung des Arbeitsplatzes oder in der Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes bestehen.