Berufliche Anpassung und Weiterbildung
Es gibt viele Wege, um nach einem Unfall oder einer Erkrankung zurück ins Berufsleben zu finden. Wir unterstützen die Wiedereingliederung auch durch verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen.
Berufliche Anpassung
Die berufliche Anpassung baut auf einem erlernten Beruf auf. Versicherte können die früher erlernten Berufskenntnisse durch Lehrgänge auffrischen, vervollständigen oder erweitern.
Beispiel
Ein gelernter Chemielaborant arbeitete zur Zeit seines Unfalls als Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers, weil er in dieser Position mehr verdiente. Aufgrund seines Unfalls kann er nicht mehr im Außendienst tätig sein. Durch Lehrgänge wird das erforderliche Fachwissen wieder aufgefrischt und vervollständigt, sodass der Einsatz als Chemielaborant im Unfallunternehmen möglich wird.
Weiterbildung
Eine Weiterbildung vertieft das Wissen im erlernten Beruf. Mit der Weiterbildung kann ein beruflicher Aufstieg verbunden sein, wie beispielsweise bei einer Ausbildung zum Techniker.
Berufsausbildung
Haben Betroffene vor dem Unfall keinen erlernten Beruf ausgeübt, kann eine Ausbildung in einem bestimmten Beruf erforderlich werden. Die Ausbildung soll den Fähigkeiten und Neigungen der Betroffenen entsprechen, um eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung zu erreichen. Nach Möglichkeit sollen bei der Berufswahl auch die Lage und die Entwicklung am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.
Umschulung
Haben Versicherte einen Beruf erlernt, können diesen aber wegen der Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten nicht mehr ausüben, werden sie im Rahmen ihrer Neigungen und Fähigkeiten sowie im Hinblick auf die am Arbeitsmarkt bestehenden Möglichkeiten in einen anderen Beruf umgeschult. Bei einer Umschulung erlernen sie einen neuen Ausbildungsberuf mit einem anerkannten Abschluss.
Dauer der Maßnahmen
Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung (auch Umschulung) dauern in der Regel zwei Jahre. Meistens erfolgt die Aus- und Weiterbildung in Berufsförderungswerken oder vergleichbaren Einrichtungen. Gerade bei Betroffenen, die besondere Unterstützung benötigen – beispielsweise aufgrund der Schwere einer Behinderung – leisten die dort verfügbaren Fachdienste einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg. Daneben gewinnen die innerbetrieblichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zunehmend an Bedeutung.
Berufliche Anpassung und Qualifizierung in besonders schweren Fällen
Bei besonders schweren Folgen einzelner Versicherungsfälle – und den sich hieraus ergebenden verbliebenen Fähigkeiten der Betroffenen – kann auch eine unterstützte Beschäftigung oder der Einsatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen in Betracht kommen.