Gefährdungsbeurteilung: Allgemeine Informationen
Als Unternehmer, Unternehmerin oder vorgesetzte Person tragen Sie die Verantwortung für die Risiken im Betrieb. Mithilfe der Gefährdungsbeurteilung können Sie diese erkennen, beurteilen, minimieren und dokumentieren.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Mit ihrer Hilfe erkennen Sie als Arbeitgeber, welchen Gefährdungen Sie Ihren Beschäftigten aussetzen. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre Grundpflichten nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes erfüllen.
Die BGHW unterstützt Sie bei dieser Aufgabe, indem sie laufend das Unfallgeschehen und die Entwicklung der Arbeitsbedingungen beobachtet. Über erkannte Risiken und Strategien zu deren Vermeidung informieren wir Sie in Broschüren, Schulungen und durch die Arbeit unseres Außendienstes. Nicht zuletzt aber auch über die Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung, die kompakt das Präventionswissen zusammentragen und online oder gedruckt zur Verfügung stehen.
Gefährdungen erkennen und Lösungen finden
Gefährdungen, ganz gleich, ob sie im Rahmen einer Begehung, eines Gesprächs mit Beschäftigten oder anders erkannt werden, müssen in die Gefährdungsbeurteilung Eingang finden. Nur so kann die Gefährdungsbeurteilung ein stabiles Fundament für Ihre Sicherheitsarbeit bilden.
Gespräche mit Führungskräften oder Sitzungen eines je nach Betriebsgröße vorhandenen Arbeitsschutzausschusses (ASA) sind der beste Ort, diese Gefährdungen mit allen Beteiligten zu diskutieren und sichere, für den Betrieb passende, Lösungen zu finden. Maßnahmen wie Reparaturen, Beschaffungen, betriebliche Regelungen und Unterweisungen hierzu sind Ihre Lösung.
Hinweis
Richtig genutzt, ist die Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Anlaufstelle bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Keine einmalige Sache
Die Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Aufgabe. Sie ist nicht die „Steuererklärung“, die regelmäßig neu erstellt und abgegeben werden muss. Viel eher ist sie wie die Buchhaltung, die je nach Möglichkeit kontinuierlich gepflegt, jederzeit Auskunft gibt über bestehende Risiken. So wie sich Ihr Verantwortungsbereich mit jedem neuen Auftrag, mit jeder Neueinstellung etc. verändert, verändern sich auch die Risiken und Ihre Beurteilung.
Nutzen Sie daher Ihr bisher in der Gefährdungsbeurteilung zusammengetragenes Wissen und das Präventionswissen der BGHW, um Ihren Betrieb kontinuierlich sicher zu führen.