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Be- und Entladen – Sicherheit im Blick

ca. 3 Minuten Lesezeit

Wechselnde Arbeitsstellen, Zeitdruck und eine häufig unbekannte Umgebung: Im Handel und in der Warenlogistik ist das Be- und Entladen von Lkw ein Gefahrenschwerpunkt. Schwere, zum Teil tödliche Unfälle können in diesem Bereich passieren. Wir zeigen auf, bei welchen Tätigkeiten es gefährlich wird und wie Unfälle verhindert werden können.

Eine Analyse der BGHW zu tödlichen Arbeitsunfälle in Mitgliedsbetrieben hat gezeigt: Die meisten dieser Unfälle finden im Straßenverkehr statt, doch auch das Be- und Entladen zählt zu den Unfallschwerpunkten. Viele dieser Unfälle können vermieden werden – beispielsweise durch technische Sicherungsmaßnahmen, die richtige Nutzung geeigneter Arbeitsmittel, eine angemessene Arbeitsschutzorganisation, die Einhaltung geltender Arbeitsschutzvorschriften oder durch ein sicherheitsbewusstes Verhalten.

Beim Be- und Entladen gibt es zahlreiche Beteiligte: Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer, das Ladepersonal, Disponenten und Mitarbeitende im Lager. Sie alle müssen sich absprechen – vor allem auch zu den geltenden Sicherheitsvorschriften im Vorfeld von Be- und Entladevorgängen. Dazu müssen sie die Gefährdungen kennen, die beim Umgang mit

  • Fahrzeugen wie zum Beispiel Gabelstaplern und rückwärtsfahrenden Lkw
  • baulichen Einrichtungen wie Laderampen und -toren,
  • fahrzeugeignen Einrichtungen wie Hubladebühnen oder Ladekrane,
  • sowie falsch oder gar ungesicherter Ladung

ausgehen. Rüdiger Mating, Aufsichtsperson in der Prävention bei der BGHW, kennt die Gefahrenschwerpunkte und verweist in diesem Zusammenhang auf die Branchenregel Güterkraftverkehr der DGUV sowie auf die Informationen im Kompendium Arbeitsschutz der BGHW – zum Thema Be- und Entladen, wie zum Beispiel die Merkblätter aus der Reihe „Unfälle verhindern“.

Doch was ist genau gefährlich bei der Be- und Entladung? Wir zeigen einige wesentliche Unfallursachen auf und wie sich Beschäftigte schützen können.

 

Rückwärtsfahrende Lkw: sehen und gesehen werden

Die Zeichnung eines Lkw auf blauem Grund, dahinter und davor sowie an beiden Seiten ist in gelb der tote Winkel eingezeichnet, der die uneinsehbare Gefahrenzone darstellt

Rückwärtsfahrende, aber auch zurücksetzende Lkw sind für Personen, die sich im toten Winkel aufhalten, lebensgefährlich. „Sie können an- oder überfahren oder auch zwischen dem Fahrzeug und einem Hindernis gequetscht werden, wie zum Beispiel an einer Laderampe“, berichtet Mating. Deshalb dürfen Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen nur rückwärtsfahren oder zurücksetzen, wenn sie sich versichert haben, dass sie niemanden gefährden.

Sicherheitshalber sollten sie sich einweisen lassen. Sobald das Fahrpersonal den Einweisenden nicht mehr sehen sollte, muss es zur Sicherheit sofort anhalten. Umgekehrt sollte sich die einweisende Person immer im Sichtbereich der fahrenden Person aufhalten. Handzeichen sollten vorher abgesprochen werden. Auch Kamera-Monitor-Systeme und Rückfahrassistenzsysteme können Beschäftigte auf dem Betriebsgelände bei schlechter Sicht unterstützen.

Warum ist das Zurücksetzen und Rückwärtsfahren mit einem Lkw gefährlich?

  • Ein weiter Bereich hinter dem Fahrzeug ist für Fahrer und Fahrerinnen nicht einsehbar, sie fahren fast „blind“.
  • Über die Außenspiegel können nicht beide Fahrzeugseiten gleichzeitig beobachtet werden. Insbesondere beim abknickenden Zurücksetzen von Fahrzeugen mit Anhänger ist der „tote Winkel“ hinter und neben dem Fahrzeug sehr groß.
  • Fahrer und Fahrerinnen verlassen sich darauf, dass Personen aufgrund der Fahrzeuggröße und der lauten Fahrgeräusche die Gefahr erkennen und den Gefahrbereich meiden.
  • Passanten halten diese Situation oft für ungefährlich, da rückwärtsfahrende Lkw mit eingeschalteter Warnblinkanlage zum alltäglichen Straßenbild gehören.
  • Fahrtrichtung und Fahrgeschwindigkeit werden von Außenstehenden nicht immer richtig eingeschätzt.
  • Fahrerkabinen sind schallisoliert. Fahrer und Fahrerinnen hören Warn- und Hilferufe bei geschlossenem Fenster nicht.

 

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Staplerverkehr: Gefährdung im Ladebereich

Ein Lkw wird von einem Gabelstapler von hinten mit geöffneten Türen beladen. Der Fahr- beziehungsweise Ladebereich des Gabelstaplerfahrers ist in gelb eingezeichnet und mit einem Ausrufezeichen markiert. Außerhalb dieser Gefahrenzone steht der Lkw-Fahrer. Ein grüner Haken symbolisiert die richtige Verhaltensweis: raus aus der Gefahrenzone beim Beladungsvorgang.

Lkw-Fahrer dürfen sich niemals im Arbeitsbereich der Staplerfahrer aufhalten. Zu groß ist die Gefahr für sie, vom Stapler erfasst zu werden.  Denn Staplerfahrer haben durch Ladung und Hubmast nur eine eingeschränkte Sicht.

Fahrpersonal muss sich immer außerhalb der Ladezone aufhalten, zum Beispiel im Führerhaus des Lkw oder einer anderen zugewiesenen Wartezone. Das gilt auch für die Verkehrsbereiche von anderen Flurförderzeugen wie Handhubwagen. Wichtige Informationen zur Handhabung und Besonderheiten des Ladeguts sollten bereits vorab zwischen Fahrer und Ladepersonal ausgetauscht werden.

Ladetore und -rampen: auf Sicherheit achten

Ein Lkw wird von einem Gabelstapler über eine Laderampe beladen. Der Lkw ist mit Unterlegkeilen an der Rädern gegen Wegrollen gesichert.

Generell gilt: Lkw müssen vor dem Verladen mit der Feststellbremse gegen Wegrollen gesichert werden. Beim Abstellen auf unebenem Gelände und bei Gefälle sowie vor dem Befahren der Ladefläche mit Staplern müssen zusätzlich Unterlegkeile verwendet werden –außer an Rädern von Lenk- und Liftachsen. Bei Ladetoren ist es wichtig, vor der Abfahrt auf die Ampelanzeige zu achten. Lkw-Fahrer dürfen bei der Anzeige „rot“ nicht vom Ladetor abfahren, denn es könnte sich noch Ladepersonal im Inneren des Lkw befinden. Zieht der Lkw-Fahrer sein Fahrzeug vom Tor ab, kann das Personal – möglicherweise auch samt Stapler – im Übergang zwischen Tor und Lkw abstürzen. Fehlt die Ampelanzeige, muss sich der Lkw-Fahrer beim Ladepersonal versichern, dass der Ladevorgang abgeschlossen ist.

Auch an Laderampen ist erhöhte Vorsicht geboten, und es muss vor Abfahrt klar sein, dass der Ladevorgang beendet wurde. Das Abspringen von Rampen kann schlimme Verletzungen und irreparable Schäden des Muskel-Skelett-Systems nach sich ziehen. Deshalb immer die vorgeschriebenen Aufstiege und Laufwege benutzen!

Hubladebühnen und Ladekrane: Absturzgefahr von Mensch und Last

Ein Lkw-Fahrer steigt über eine am Lkw integrierte Leiter auf eine Hubladebühne, die zu beiden Seiten mit einem Geländer gegen Absturz gesichert ist.

Beim Be- und Entladen über Hubladebühnen und Ladekrane gibt es zahlreiche Gefährdungen. Beschäftigte können von herabstürzender oder pendelnder Lastgetroffen oder gequetscht werden. Unfallursachen sind zum Beispiel Fehlbedienung oder unzureichende Kennzeichnung der Bedienelemente. Im Umgang mit Hubladebühnen und Ladekranen sind deshalb immer die Herstellerangaben in der Betriebsanleitung zu beachten. Außerdem ist das Ladegut während des Be- und Entladevorgangs gegen unbeabsichtigte Bewegung wie das Auseinanderfallen und Verschieben zu sichern. Vor Einleitung jeder Kranbewegung ist darauf zu achten, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich des Krans und der Last aufhalten.

Eine weitere Gefahr ist das Abstürzen von Hubladebühnen oder Ladekranhochsitzen. Hier gilt: Festhaltemöglichkeiten und die am Fahrzeug angebrachten Aufstiege benutzen!  Bei Hubladebühnen sind vorhandene Absturzsicherungen wie steck- oder klappbare Geländer zu benutzen. Das Fahrpersonal sollte nicht zu nahe an der Absturzkante stehen. Außerdem darf das das Fahrzeug mit beladener Hubladebühne nicht bewegt werden. Schwere Unfälle ereignen sich auch, wenn Beschäftigte zwischen beweglichen Bauteilen eingeklemmt oder gequetscht werden. Daher gilt: Ausreichend Sicherheitsabstand halten!

Ladungssicherung: kann Leben retten

Ein Lkw steht mit hinten geöffneten Türen auf einem Platz, im Inneren ist Ladegut zu sehen, das mit Querbalken gesichert ist.

Ladungssicherung auf Fahrzeugen bedeutet Schutz für Verkehrsteilnehmende und die Fahrzeuginsassen, sowohl beim Fahren als auch beim Be- und Entladen. Denn Ladung, die nicht ordnungsgemäß gesichert ist kann verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder auf Personen herabfallen. Menschen können von Bordwänden oder Türen getroffen oder eingequetscht werden, die infolge von Ladungsdruck aufspringen oder aufschlagen. Fahrzeuginsassen können beim Bremsvorgang von Ladung, die ins Führerhaus eindringt, getroffen werden. Auch herabfallende Ladung infolge von Ausweichmanövern und Kurvenfahrten, stellt eine große Gefahr dar.

Deshalb ist es wichtig, dass alle Beteiligten die Methoden zur Ladungssicherung wie das formschlüssige Sichern sowie das kraftschlüssige Sichern (Niederzurren) kennen und sicher anwenden können. Auch zur korrekten Benutzung von Ladungssicherungsmitteln wie Zurrgurte, Ketten und Drahtseile, Sperrbalken, Netze und Planen sowie Leerpaletten und Stausäcke, muss das Be- und Entladepersonal unterwiesen werden.

Die 5 Grundregeln der Ladungssicherung

1. Das für die Transportaufgabe geeignete Fahrzeug auswählen.

2. Der Ladungsschwerpunkt soll möglichst auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs liegen und so niedrig wie möglich sein.

3. Die zulässige Gesamtmasse und die zulässigen Achslasten nicht überschreiten. Die Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschreiten und den Lastverteilungsplan beachten.

4. Die Ladung so stauen und sichern, dass sie unter üblichen Verkehrsbedingungen nicht verrutschen, wegrollen, umfallen, herabfallen oder kippen kann.

5. Die Fahrgeschwindigkeit an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse sowie an den Beladungszustand des Fahrzeugs anpassen.

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