Regelung zur Stornierung

Bei kurzfristigen Absagen von weniger als 7 Werktagen vor dem geplanten Termin können dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin Stornokosten in Höhe der bereits angefallenen Transportkosten und Referentenhonorar entstehen.

Wir bitten um Verständnis für diese Regelung.

Mannheim, 6.08.2024

BGHW

Referat Verkehrssicherheit und Transport

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Svetlana Weber

Referat Verkehrssicherheit und Transport

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+49 621 1835978

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