Regelung zur Stornierung
Bei kurzfristigen Absagen von weniger als 7 Werktagen vor dem geplanten Termin können dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin Stornokosten in Höhe der bereits angefallenen Transportkosten und Referentenhonorar entstehen.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung.
Mannheim, 6.08.2024
BGHW
Referat Verkehrssicherheit und Transport