Zuschuss für ein Fahrsicherheitstraining
Die Teilnahme am Straßenverkehr stellt eine besondere Gefährdung dar. Zur Prävention von Verkehrsunfällen kann die Teilnahme an einem Sicherheitstraining sinnvoll sein, das die BGHW auch finanziell unterstützt.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften verschiedene Sicherheitstrainings für die Fahrer von Kraftfahrzeugen entwickelt, die sich zur Reduzierung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle bewährt haben. Bezuschusst werden
- Pkw-,
- Lkw- oder
- Motorrad-Sicherheitstrainings
- Fahrsicherheitstrainings mit dem Schwerpunkt „Fahr und Spar mit Sicherheit“ oder „Sicher und defensiv Fahren “
- Short Duration Trainings
nach den Vorgaben des DVR.
Andere Trainings werden nicht bezuschusst.
Eine umfassende Liste der Anbieter für Sicherheitstrainings findet sich auf der Homepage des DVR.
Höhe des Zuschusses
Auszubildende: bis zu 120 Euro
Personen, die mehr als 10.000 km pro Jahr ausschließlich auf Dienstfahrten zurücklegen (ohne Wege zur Arbeit): bis zu 120 Euro
Alle anderen Versicherten: bis zu 120 Euro
Aus Gründen einer späteren Evaluation der Wirksamkeit dieser Unterstützung bitten wir die Unterscheidung der 3 Gruppen bei der Antragstellung beizubehalten, auch wenn die maximale Zuschusshöhe für alle Gruppen nunmehr identisch ist.
Diese neuen maximalen Zuschussbeträge gelten bei einer Antragstellung seit dem 4.10.2022
Der Zuschuss wird pro Versichertem einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren gewährt.
Beachten Sie vor einem Antrag bitte immer auch die
Sie enthalten wichtige Informationen.
Antrag
Richten Sie Anträge zum Sicherheitstraining mindestens vier Wochen vor dessen Durchführung an:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Regionaldirektion Südwest
Prävention
68145 Mannheim
E-Mail: sicherheitstraining(at)bghw.de
Telefax: 0621 183-63151
Wir akzeptieren ausschließlich Anträge durch Mitgliedsunternehmen der BGHW unter Verwendung unseres Anmeldeformulars unter Beachtung der Teilnahmebedingungen. Mit der persönlichen Unterschrift bestätigen Sie, dass die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorgenannten Bedingungen erfüllen und die Hinweise zum Sicherheitstraining gelesen haben. Eine Beantragung von Gutscheinen durch die Beschäftigten selbst ist nicht möglich.
Dem Unternehmen wird nach Beantragung für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ein persönlicher Gutschein übersandt, der beim Anbieter des Sicherheitstrainings eingelöst werden kann. Denken Sie daran, dass Sie den Gutschein vor der Einlösung mit dem Firmenstempel versehen und unterschreiben müssen.
Die ausgegebenen Gutscheine sind ab ihrem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld bereits freie Kapazitäten für das Sicherheitstraining bei den Anbietern zu erfragen. Innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten ist der Termin für das Sicherheitstraining frei wählbar.
Services und Downloads
Vertiefende Materialien
Weiterführende Links und Inhalte
FAQ – häufig gestellte Fragen
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften verschiedene Sicherheitstrainings für die Fahrer von Kraftfahrzeugen entwickelt, die sich zur Reduzierung der Zahl der Straßenverkehrsunfälle bewährt haben. Bezuschusst werden Pkw-, Lkw- oder Motorrad-Sicherheitstrainings nach den Vorgaben des DVR. Andere Trainings werden nicht bezuschusst. Auf der Homepage des DVR finden Sie eine Liste der Anbieter für Sicherheitstrainings.
Richten Sie Anträge zum Sicherheitstraining mindestens vier Wochen vor dessen Durchführung an:
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Regionaldirektion Südwest
Prävention
68145 Mannheim
E-Mail: sicherheitstraining(at)bghw.de
Telefax: 0621 183-63151
Wir akzeptieren ausschließlich Anträge durch Mitgliedsunternehmen der BGHW unter Verwendung unseres Formulars (Gutscheinantrag, PDF) unter Beachtung der Teilnahmebedingungen (PDF). Mit der persönlichen Unterschrift bestätigen Sie, dass die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die vorgenannten Bedingungen erfüllen und die Hinweise zum Sicherheitstraining gelesen haben. Eine Beantragung von Gutscheinen durch die Beschäftigten selbst ist nicht möglich.
Dem Unternehmen wird nach Beantragung für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ein persönlicher Gutschein übersandt, der beim Anbieter des Sicherheitstrainings eingelöst werden kann. Denken Sie daran, dass Sie den Gutschein vor der Einlösung mit dem Firmenstempel versehen und unterschreiben müssen.
Die ausgegebenen Gutscheine sind ab ihrem Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld bereits freie Kapazitäten für das Sicherheitstraining bei den Anbietern zu erfragen. Innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten ist der Termin für das Sicherheitstraining frei wählbar.
Die BGHW fördert die Teilnahme an Sicherheitstrainings nach den Vorgaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durch folgende Zuschüsse:
Höhe des Zuschusses zum Sicherheitstraining
- Auszubildende: 120 €
- Personen, die mehr als 10.000 km pro Jahr ausschließlich auf Dienstfahrten zurücklegen (ohne Wege zur Arbeit): 120 €
- Alle anderen Versicherten: 120 €
Aus Gründen einer späteren Evaluation der Wirksamkeit dieser Unterstützung bitten wir die Unterscheidung der 3 Gruppen bei der Antragstellung beizubehalten, auch wenn die maximale Zuschusshöhe für alle Gruppen nunmehr identisch ist.
Diese neuen maximalen Zuschussbeträge gelten bei einer Antragstellung ab dem 4.10.2022
Der Zuschuss wird pro Versichertem einmal in einem Zeitraum von fünf Jahren gewährt.
Anfragen zu speziellen Vorgehensweisen – z.B. für deutschlandweite Filialunternehmen oder für ein Eco-Training (auch „Sicher und defensives Fahren“) - richten Sie an
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Thomas Ullmann
Prävention
M5,7
68161 Mannheim
sicherheitstraining(at)bghw.de
Liegen die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalles vor, ist es möglich, dass ein Unfall von der BGHW anerkannt werden kann. Der Versicherungsschutz bei einem Fahrsicherheitstraining besteht beispielweise dann, wenn der Arbeitgeber die Teilnahme anweist, also die Teilnahme vorschreibt. Auch wäre ein Unfall versichert, wenn das Fahrtsicherheitstraining während der Arbeitszeit durchgeführt wird oder die Arbeitszeit gutgeschrieben wird. Grund dafür muss sein, dass der Beschäftigte die im Training erworbenen Kenntnisse auch für seine Arbeit braucht. Unfallversicherungsschutz besteht nicht, wenn das Training während der Freizeit aus überwiegend eigenem Interesse absolviert wird. Dies gilt selbst dann, wenn sich die BGHW an den Kosten des Trainings beteiligt oder der Arbeitgeber die Teilnahme allgemein empfiehlt.
Findet das Fahrsicherheitstraining im Rahmen von betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen statt, kann auch Versicherungsschutz bestehen. Klassisches Beispiel für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ist die Betriebs- oder Weihnachtsfeier. Eine Gemeinschaftsveranstaltung sollte den Zweck haben, den betrieblichen Zusammenhalt zu fördern. Hierzu sollten alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen. Mit dem offiziellen Ende der Veranstaltung endet auch der Versicherungsschutz.
Ist das Fahrsicherheitstraining selbst vom Versicherungsschutz umfasst, sind auch die Hin- und Rückwege Wege versichert.
In jedem Fall sind alle Umstände des konkreten Einzelfalles zu berücksichtigen sodass die Entscheidung über die Anerkennung eines Versicherungsfalles von den zuständigen Sachbearbeitern erfolgt.