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21. Nachtrag zur Satzung

Veröffentlicht am 29.12.2022

Die Vertreterversammlung der BGHW hat am 09.11.2022 den 21. Nachtrag zur Satzung beschlossen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherheit hat den Nachtrag am 21.12.2022 genehmigt.

Die Änderungen betreffen Artikel 1, Schließung des Dienstordnungsrechts.

Die Änderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

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