24. Nachtrag zur Satzung
Die Vertreterversammlung hat am 6. November 2024 den 24. Nachtrag zur Satzung der BGHW beschlossen.
Das Bundesamt für soziale Sicherung hat den Nachtrag am 4. Dezember 2024 genehmigt.
Die Änderungen betreffen die Neufassung von § 12 Absatz 2, die Änderung von § 16 Absatz 1 Satz 3, die Einfügung der Absätze 5a bis 5d bei § 16, die Änderung von § 16 Absatz 7 und 8, die Einfügung des Absatzes 5 in § 21 und die Neufassung von § 22 Absatz 3 der Satzung.
Der Nachtrag tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.