Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide“ (DGUV Vorschrift 13)
Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hat in ihrer Sitzung vom 06.11.2024 in Mannheim die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide (DGUV Vorschrift 13) in der Fassung vom 01.01.1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1993 beschlossen, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 01. Januar 2025 genehmigt worden ist.
Bereits in seiner Sitzung am 10.04.2024 hatte der Grundsatzausschuss Prävention des Vorstandes der DGUV den Unfallversicherungsträgern empfohlen, die Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide“ (DGUV Vorschrift 13)außer Kraft zu setzen.
Gemäß dem „Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz“ sind die Voraussetzungen für Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr gegeben, wenn es gleichartige und gleichrangige Regelungen in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gibt.
Mit der Veröffentlichung der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 741 Organische Peroxide am 18.08.2023 ist nunmehr die Grundlage für eine Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 13 Organische Peroxide gegeben.