Den BGHW-Zugehörigkeits-Aushang gut sichtbar aufhängen
Welche Regionaldirektion der BGHW ist für Ihr Unternehmen zuständig? An wen können Sie und Ihre Beschäftigten sich nach einem Arbeitsunfall oder bei Fragen zu einer Berufskrankheit wenden? Wer hilft beim Arbeitsschutz?
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Beschäftigten durch den offiziellen BGHW-Aushang darüber zu informieren. Bringen Sie ihn deshalb für Beschäftigte (nicht für Kunden) gut sichtbar in Ihrem Unternehmen an.
Diesen Aushang erhalten Sie in der Ansprechpartner-Suche als Download. Hierzu tragen Sie bitte die Postleitzahl des Unternehmens ein. Sie werden dann automatisch auf die jeweilige Standortseite weitergeleitet. Dort finden Sie Ihr Zuständigkeitsplakat. Sie können den Aushang auch in unserem Medienshop bestellen.