BGHW verleiht Teilhabepreis an Würth

Die Adolf Würth GmbH & Co. KG aus Künzelsau ist Preisträgerin des ersten Teilhabepreises der BGHW. Das Unternehmen wurde ausgezeichnet für ein herausragendes Engagement und vorbildliche Unterstützungsleistungen bei der betrieblichen Eingliederung eines Mitarbeiters nach einem schweren Wegeunfall.

Gruppenbild von der Urkundenüberreichung des Teilhabepreises der BGHW
Verleihung des ersten Teilhabepreises der BGHW. Mit dabei, von links: Marita Klinkert (BGHW), Dr. Rainhardt von Leoprechting (BGHW), Aleksandra Melke (Würth), Stefan Aberle (Würth), Johann Koch (Würth), Sven Letzgus (BGHW), Dr. Andreas Badke (BG Klinik Tübingen)

Die Preisverleihung fand anlässlich des Reha-Forums in Dortmund statt, einer jährlichen Bildungsveranstaltung für alle im Reha-Management Tätigen der BGHW. Überreicht wurde der Preis von Dr. Rainhardt von Leoprechting, dem Vorsitzenden des Klinik- und Rehaausschusses (Arbeitgeberseite) der BGHW. Er lobte: „Würth hat überdurchschnittliches Engagement gezeigt, um den betroffenen Beschäftigten Johann Koch zu unterstützen. Das ist keine Selbstverständlichkeit.“ Aktiv habe das Unternehmen den Wiedereinstieg des Mitarbeiters ins Arbeitsleben vorangetrieben, ihn aber auch im privaten Bereich unterstützt. „In diesem Prozess stand und steht die BGHW beratend wie auch mit finanziellen Leistungen zur Seite“, so Dr. von Leoprechting.

Alle an einem Strang

Entgegengenommen wurde der Preis von Aleksandra Melke, Abteilungsleiterin Kommissionierung und Mitglied der Führungsebene bei Würth: „Wir freuen uns, dass wir nach diesem tragischen Unfall zusammen mit der BGHW die beste Lösung für unseren Herrn Koch gefunden haben.“

Neuen Arbeitsplatz geschaffen

In einem kurzen Einspielfilm konnten sich die rund 150 Teilnehmenden des Reha-Forums ein Bild machen, was das Unternehmen dem betroffenen Johann Koch ermöglicht hat. Koch ist seit einem schweren Wegeunfall 2019 querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl. Da er nicht mehr als Kommissionierer arbeiten konnte, richtete Würth auf eigene Kosten einen neuen, behindertengerecht ausgestatteten Büroarbeitsplatz ein sowie eine neue, behindertengerechte Toilette.

Doch damit nicht genug: Koch lebte zum Unfallzeitpunkt in einem noch nicht komplett fertiggestellten Eigenheim. Seine Vorgesetzten organisierten Arbeitsteams aus Kollegen, die an mehreren Tagen freiwillig anpackten und notwendige Arbeiten erledigten. Ein Beispiel: das Anlegen und Pflastern einer ebenerdigen Hofeinfahrt mit barrierefreiem Zugang ins Haus. Die Kosten für das Material übernahm das Würth Sozialinstitut, eine Institution speziell für die Betreuung von Beschäftigten in schwierigen Situationen.

Die BGHW unterstützt Johann Koch ebenfalls in jeder Phase seiner Rehabilitation. Neben Beratung und Betreuung übernimmt sie einen großen Teil der finanziellen Leistungen: Das sind beispielsweise die Kosten für die Einarbeitung in den neuen Job. Außerdem zahlt die BGHW die monatliche Unfallrente, Pflegeleistungen und die Kosten für Heilbehandlungen und Hilfsmittel. Dazu gehört auch das Training mit einem therapeutischen Exoskelett oder die Bezuschussung eines neuen behindertengerechten Autos.

Kein Zufall

„Das Gelingen von beruflicher Teilhabe ist kein Zufallsprodukt“, fasste Marita Klinkert, Geschäftsführerin der BGHW, zusammen. Neben der frühzeitig einsetzenden medizinischen Akutversorgung und Rehabilitation - mit allen geeigneten Mitteln – komme es insbesondere auf den Willen und die Motivation der Verunfallten an, wieder in den Arbeitsprozess zurück zu kommen. Darüber hinaus spielen auch die Arbeitergeber eine ganz entscheidende Rolle. Klinkert: „Hier hat Würth Großartiges geleistet bei der Wiedereingliederung von Herrn Koch in sein berufliches Umfeld. Genau aus diesem Grunde wurde der BGHW-Teilhabepreis eingerichtet.“

Mehr zum Reha-Management im Fall Koch

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