Selbstverwaltung
Unsere Selbstverwaltung ist gelebte Demokratie. Sie vereint Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen — und bleibt so unabhängig und versichertennah.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Hier entscheiden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ehrenamtlich und gemeinsam über die Geschicke der Berufsgenossenschaft. Zusammen mit der Geschäftsführung trifft die Selbstverwaltung wichtige Entscheidungen, zum Beispiel über die Satzung, den Gefahrtarif oder Unfallverhütungsvorschriften. So steuert sie die Arbeit der BGHW, begleitet sie konstruktiv kritisch und garantiert die praxisnahe und branchenorientierte Arbeit unserer Berufsgenossenschaft.
10 gute Gründe für die Soziale Selbstverwaltung
Selbstverwaltung ist wichtig, weil
1. durch sie Versicherte dort mitbestimmen können, wo sie ihre Beiträge bezahlen,
2. sie unabhängig vom Staat wichtige Entscheidungen treffen kann,
3. sie den Sozialversicherungsträgern eine eigene Stimme gibt,
4. sie näher am Menschen ist als staatliche Verwaltung,
5. die Zukunft der Sozialversicherung nicht allein der Politik überlassen werden kann,
6. sie die Gelder der Sozialversicherung vor dem willkürlichen Zugriff des Staates schützt,
7. sie für die wirtschaftliche und effiziente Verwendung der Beitragsgelder sorgt,
8. sie die Sozialversicherung zum konkreten Nutzen der Versicherten gestaltet,
9. sie auch in Krisenzeiten Verlässlichkeit und Stabilität garantiert,
10. sie für einen starken und fairen Sozialstaat steht.
Ehrenamt
Die ehrenamtliche Mitwirkung der Betroffenen ist ein wesentliches Kennzeichen der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Durch die gleichberechtigte Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberseite können Entscheidungen solidarisch getroffen werden. Das ehrenamtliche Mitglied ist nur dem eigenen Gewissen verpflichtet und daher nicht weisungsgebunden. Gleichwohl hat es die Aufgabe, die Interessen der Berufsgenossenschaft zu vertreten und über eine bedarfsgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Finanzmittel zu wachen.
Erklärvideo: Die Selbstverwaltung der BGHW
Die Selbstverwaltungsorgane der BGHW
Die Organe der Selbstverwaltung sind
- Vorstand und
- Vertreterversammlung.
Daneben existieren verschiedene Ausschüsse. Alle Selbstverwaltungsorgane und Ausschüsse sind paritätisch besetzt, je zur Hälfte mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. So ist sichergestellt, dass die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern angemessen berücksichtigt und Entscheidungen solidarisch getroffen werden.
Dadurch, dass der überwiegende Teil der Mitglieder aus Mitgliedsunternehmen kommt, zeichnet sich die Selbstverwaltung durch große Branchenkenntnis und Praxisnähe aus. Ein weiterer Teil der Mitglieder wird von Arbeitgeberverbänden und von Gewerkschaftsseite entsendet. Dies sichert die Akzeptanz beschlossener Maßnahmen durch versichertennahes Handeln.
Wahl der Vertreterversammlung
Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen gewählt. Anschließend wählt die Vertreterversammlung dann den Vorstand (siehe auch Sozialwahlen).