Jahresbilanz 2018
Leistungen, Unfallgeschehen und weitere Kennzahlen 2018 im Überblick
Wofür die BGHW Geld ausgibt (Stand 2018)
Ausgaben 2018 in Euro
Ausgaben für | Betrag in Euro |
---|---|
Prävention | 75.266.065,53 |
Entschädigungsleistungen (davon Ausgleichslast 154.591.999,75 €) | 1.041.215.050,98 |
Verwaltungskosten | 120.696.444,96 |
Sonstige Kosten* | 129.911.135,86 |
Gesamt | 1.367.088.697,33 |
* darunter fallen z.B. Beitragsausfälle und Zuführungen zu Altersrückstellungen
Entschädigungsleistungen
Diese setzten sich 2018 wie folgt zusammen:
Entschädigungsleistungen | Betrag in Euro |
---|---|
Rehabilitation | 368.601.795 |
Verletztengeld | 79.132.632 |
Renten | 425.719.402 |
Sonstige Leistungen | 13.169.222 |
Gesamt | 886.623.051 |
Die Entschädigungsleistungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen:
- Rehabilitation Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung, Zahnersatz, Teilhabeleistungen und Pflege.
- Verletztengeld Kosten für die Entgeltersatzleistungen nach Wegfall der gesetzlichen Lohnfortzahlung und die Kosten der besonderen Unterstützung.
- Renten Versicherten- und Hinterbliebenenrenten
- Sonstige Leistungen Die im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung enthaltenen Positionen, die neben den anderen Leistungen gezahlt wurden.
Umfang der Versicherung
Bei der BGHW sind rund 380 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten* versichert. Dabei überwiegen mit einem Anteil von 85 Prozent kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. In diesen Unternehmen sind aber „nur“ 16 Prozent der Versicherten beschäftigt. Lediglich 3,2 Prozent der Mitgliedsunternehmen haben 50 und mehr Beschäftigte; sie stellen aber fast zwei Drittel der Versicherten.
* hierbei sind Teilzeit-Beschäftigte umgerechnet in Vollzeit-Beschäftigte („Vollarbeiter“)
Mitgliedsunternehmen
Anteil der Mitgliedsunternehmen nach Unternehmensgröße
Unternehmen mit | Anzahl Unternehmen | Prozent | Prozent(kumuliert) |
---|---|---|---|
weniger als 10 Beschäftigte | 325.193 | 85,4 | 85,4 |
10 bis 49 Beschäftigte | 43.356 | 11,4 | 96,8 |
50 bis 249 Beschäftigte | 10.013 | 2,6 | 99,4 |
250 und mehr Beschäftigte | 2.104 | 0,6 | 100,0 |
Gesamt | 380.666 | 100,0 |
Versicherte (Vollarbeiter)
Verteilung der Versicherten (Vollarbeiter) nach Unternehmensgröße
Beschäftigte in Unternehmen mit | Anzahl Beschäftigte | Prozent | Prozent(kumuliert) |
---|---|---|---|
weniger als 10 Beschäftigte | 734.103 | 16,5 | 16,0 |
10 bis 49 Beschäftigte | 911.819 | 19,8 | 35,8 |
50 bis 249 Beschäftigte | 994.538 | 21,6 | 57,5 |
250 und mehr Beschäftigte | 1.955.250 | 42,5 | 100,0 |
Gesamt | 4.595.710 | 100,0 |
Unfälle und Berufskrankheiten
Unfallstatistik 2018
Im Jahr 2018 wurden der BGHW 265.696 Unfälle angezeigt. 129.400 dieser Unfälle hatten eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge und waren damit anzeigepflichtig. In 1901 Fällen waren die Verletzungsfolgen so schwerwiegend, dass es im Berichtsjahr erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente bzw. Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld gekommen ist (neue Unfallrente). Tödlich verletzt wurden 73 Menschen, die Mehrzahl davon (56 Unfälle) bei Straßenverkehrsunfällen.
Unfallzahlen | Arbeitsunfälle | Wegeunfälle | Gesamt |
---|---|---|---|
Angezeigte Unfälle | 224.657 | 41.039 | 265.696 |
Anzeigepflichtige Unfälle | 107.040 | 22.360 | 129.400 |
Neue Unfallrenten | 1.409 | 492 | 1.901 |
Tödliche Unfälle | 33 | 40 | 73 |
Ein empirisches Maß zur Beschreibung des Unfallrisikos ist die Unfallhäufigkeit. Hierbei wird, wie bereits erwähnt, die Zahl der Unfälle zu der Beschäftigtenzahl in Beziehung gesetzt. Man erhält dann eine Angabe „Unfälle je 1000 Beschäftigte“ – häufig als „Tausend-Mann-Quote“ bezeichnet. Diese Größe beträgt bei der BGHW bei den anzeigepflichtigen Unfällen 28,2.
Unfallhäufigkeit (berechnet) | Arbeitsunfälle | Wegeunfälle | Gesamt |
---|---|---|---|
Angezeigte Unfälle | 48,9 | 8,9 | 57,8 |
Anzeigepflichtige Unfälle | 23,1 | 4,9 | 28,2 |
Neue Unfallrenten | 0,307 | 0,107 | 0,414 |
Tödliche Unfälle | 0,007 | 0,009 | 0,016 |
Berufskrankheiten
Im Jahr 2018 sind bei der BGHW 4.017 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit eingegangen. Als Berufskrankheit im juristischen Sinne anerkannt wurden 649 Fälle, 212 Betroffene erhalten eine ab 2018 laufende Rentenzahlung. In weiteren 1.452 Fällen wurde die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt; eine Berufskrankheit im juristischen Sinne lag jedoch nicht vor, weil besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren – etwa die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit. Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesen Fällen die medizinische Rehabilitation und berät die Erkrankten über mögliche Schutzmaßnahmen. In 2.116 Fällen ist der Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht bestätigt worden. In Folge einer Berufskrankheit sind im Berichtsjahr 101 Versicherte verstorben. In der überwiegenden Zahl der Fälle handelte es sich dabei um asbestverursachte Erkrankungen, deren Ursachen in der Regel bereits Jahrzehnte zurückliegen.
Bei den Rentenfällen dominieren mit einem Anteil von 57 Prozent die Erkrankungen der Atemwege oder der Lunge. Hier spielen insbesondere Erkrankungen durch Einwirkung von Asbest eine Rolle. Ein anderes Bild zeigt sich bei den Verdachtsanzeigen: Bei den meisten Anzeigen handelt es sich um Hautkrankheiten, gefolgt von Erkrankungen durch physikalische Einwirkungen, insbesondere Lärmerkrankungen und Schädigungen der Wirbelsäule.