Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre gesetzliche Aufgabe, Ihren Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Das sind die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz.
Das Arbeitsschutzgesetz legt es fest: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.
Das heißt: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen präventiv tätig sein. Sie tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dies umfasst unter anderem auch geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter.
Prävention – Was ist das?
Prävention umfasst alles, was Beschäftigten ein gesundes und sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann beispielsweise die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.
Die Grundsätze der Prävention sind in der DGUV Vorschrift 1 festgelegt.
Warum Prävention sich lohnt
Jede Investition macht sich auch betriebswirtschaftlich für das Unternehmen bezahlt: Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten auch ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen. Denn jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und die Störung der Betriebsabläufe.
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FAQ – häufig gestellte Fragen
Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb trägt der Unternehmer oder die Unternehmerin. In größeren Betrieben können sie diese Verantwortung an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung). Eine vollständige Befreiung der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin ist allerdings nicht möglich. Im Arbeitsschutz bleiben – trotz Delegation – Organisationspflichten, die Pflicht zur Auswahl geeigneter Führungskräfte/Beschäftigter/Dienstleister sowie die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle und notfalls zum Eingreifen immer erhalten.
Weitere Informationen zum Thema Pflichtenübertragung enthält die Broschüre Verantwortung im Arbeitsschutz. Die BGHW bietet auch Seminare zum Thema Verantwortung im Arbeitsschutz an.