Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz

Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre gesetzliche Aufgabe, Ihren Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen. Das sind die Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz.

Das Arbeitsschutzgesetz legt es fest: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bestimmte organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern.

Das heißt: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen präventiv tätig sein. Sie tragen die Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – dies umfasst unter anderem auch geringfügig Beschäftigte, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter.

 

Prävention – Was ist das?

Prävention umfasst alles, was Beschäftigten ein gesundes und sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann beispielsweise die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.

Die Grundsätze der Prävention sind in der DGUV Vorschrift 1 festgelegt.

 

Warum Prävention sich lohnt

Jede Investition macht sich auch betriebswirtschaftlich für das Unternehmen bezahlt: Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeuten auch ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen. Denn jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und die Störung der Betriebsabläufe.

Das sind die wichtigsten Maßnahmen im Arbeitsschutz

Je nach Größe und Art des Betriebs müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unterschiedliche Maßnahmen treffen. Zu den wichtigsten gehören:

Eine Mitarbeiterin prüft die Produkte in einem Stahllager

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist eine Bestandsaufnahme aller im Betrieb vorhandenen Gefährdungen und gesetzliche Pflicht für alle Unternehmen in Deutschland.

Zur Gefährdungsbeurteilung

Eine Ärztin und ein Unternehmer geben sich über einen Tisch die Hand

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Die BGHW bietet Mitgliedsunternehmen verschiedene Möglichkeiten an, gesetzliche Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu erfüllen.

Zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung

Unterweisung: Vorgesetzter erklärt die Funktionsweise der Plattensäge

Unterweisung

Auch die beste Technik kann keinen absoluten Schutz vor Unfällen bieten. Deshalb müssen Beschäftigte regelmäßig eine Unterweisung erhalten.

Zur Unterweisung

Ein Ordner, der mit dem Wort "Betriebsanweisung" beschriftet ist

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen regeln das Verhalten in bestimmten Arbeitsbereichen oder bei bestimmten Tätigkeiten sowie bei Stör- und Notfällen. Sie sind Grundlage für Unterweisungen.

Zu Betriebsanweisungen

Herzdruckmassage während des Erste Hilfe Kurses

Erste Hilfe

Erste Hilfe nach Unfällen kann Unfallfolgen mildern und den Betroffenen Leid ersparen – wenn sie sachkundig durchgeführt wird.

Zur Ersten Hilfe

FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „Unternehmerpflichten“
Wer ist verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb?

Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb trägt der Unternehmer oder die Unternehmerin. In größeren Betrieben können sie diese Verantwortung an betriebliche Vorgesetzte delegieren (Pflichtenübertragung). Eine vollständige Befreiung der Verantwortung des Unternehmers oder der Unternehmerin ist allerdings nicht möglich. Im Arbeitsschutz bleiben – trotz Delegation – Organisationspflichten, die Pflicht zur Auswahl geeigneter Führungskräfte/Beschäftigter/Dienstleister sowie die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle und notfalls zum Eingreifen immer erhalten.

Weitere Informationen zum Thema Pflichtenübertragung enthält die Broschüre Verantwortung im Arbeitsschutz. Die BGHW bietet auch Seminare zum Thema Verantwortung im Arbeitsschutz an.

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Online-Fernlehrgang für Unternehmerinnen und Unternehmer

Unser Online-Fernlehrgang richtet sich an Mitgliedsunternehmen mit maximal 50 Beschäftigten. So verbessern Sie die Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen.

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Servicetelefon der Prävention

Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.

E-Mail:
praevention(at)bghw.de

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