Raubüberfall

Raubüberfälle bei der Arbeit sind traumatische Erlebnisse für die Betroffenen. Da sie als Arbeitsunfall eingestuft werden, ist die Berufsgenossenschaft nach solch einem Ereignis für die Versicherten da.

Ein Überfall an der Kasse, beim Geldtransport zur Bank oder im Warenlager – immer wieder kommt es bei der Arbeit zu Raubüberfällen. Die Beschäftigten werden unmittelbar bedroht, fühlen sich hilflos und dem Ereignis schutzlos ausgeliefert. Die Folgen können nicht nur körperliche Verletzungen sein, sondern vor allem auch seelische Schäden, die langfristig zu psychischen Erkrankungen führen können. Hier greift der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, da Raubüberfälle zu den Arbeitsunfällen gehören. 

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Um nach einem Raubüberfall bei körperlichen und seelischen Verletzungen schnell zu helfen, benötigt die Berufsgenossenschaft die unmittelbare Meldung durch das Unternehmen.

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