Häufige Fragen zur Versichertenkarte
Häufige Fragen und Antworten rund um die Versichertenkarte der BGHW.
Ansprechpartner bei technischen Problemen ist die Moncardo GmbH, Telefon: 0234-5200 738-0
Nein. Beschäftigte müssen ihren Arbeitsunfall grundsätzlich immer dem Arbeitgeber melden.
Nein, niemand ist verpflichtet, die digitale Versichertenkarte herunterzuladen und nach einem Arbeitsunfall in der Arztpraxis vorzuzeigen. Sie erleichtert jedoch dem Arzt, dem Arbeitgeber und der BGHW die Arbeitsabläufe, wovon letztendlich Unternehmen und Versicherte profitieren.
Nein, Mitgliedsunternehmen müssen die digitale Versichertenkarte nicht nutzen.
Die digitale Versichertenkarte kann kostenlos auf der BGHW-Website heruntergeladen werden. Die digitale Versichertenkarte kann mit speziellen Apps (zum Beispiel "Apple Wallet" oder "Pass2U Wallet") auf Smartphones geladen werden. Den dazu erforderlichen Code finden Sie unter Digitale Versichertenkarte.
Scannen Sie hierzu den QR-Code.
Nein, es sind keine persönlichen Daten auf der Karte gespeichert, es kann demnach kein Missbrauch erfolgen.
Für die Unternehmen entstehen keinerlei Kosten. Die BGHW als Versicherungsträger übernimmt alle Kosten für die digitalen Versichertenkarten.