Warum wir Ihnen den Online-Fernlehrgang anbieten
Der Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ sagt Ihnen nichts? Ein guter Grund am Online-Fernlehrgang teilzunehmen. Wer mitmacht, kennt die gesetzlichen Bestimmungen und weiß, wie sie zu erfüllen sind.
Warum wir Ihnen diesen Fernlehrgang anbieten
Für Unternehmerinnen und Unternehmer gehört es zu den gesetzlichen Aufgaben, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Beschäftigten sicherzustellen. Dies gilt selbst dann, wenn nur eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter geringfügig beschäftigt wird.
Unternehmerinnen und Unternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten können dabei zwischen zwei Betreuungsmodellen wählen:
- dem Online-Fernlehrgang mit der alternativen bedarfsorientierten Betreuung und
- der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Was bedeutet diese Entscheidung?
Was kommt auf Unternehmerinnen und Unternehmer zu, wenn sie die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen? Dieses Betreuungsmodell sieht vor, dass sie die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung in ihren Betrieben eigenständig durchführen. Auf deren Grundlage ermitteln und entscheiden sie, ob eine arbeitsmedizinische und/oder sicherheitstechnische Beratung benötigt wird.
Hierfür sind jedoch ausreichende Kenntnisse im Arbeitsschutz erforderlich. Deshalb verlangt der Gesetzgeber von den Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich für die alternative bedarfsorientierte Betreuung entscheiden, dass sie die notwendigen Kenntnisse erwerben und nachweisen. Dies erfolgt bei der BGHW durch den Online-Fernlehrgang. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bei der Regelbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind diese durch die Unternehmerin und den Unternehmer vertraglich zu verpflichten, das Unternehmen bezüglich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu beraten und bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen. Die Kosten tragen die Unternehmerin und der Unternehmer.
Die folgende Abbildung gibt eine Übersicht über die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuungsformen je nach der Anzahl der Beschäftigten.