Wichtige Änderung zur Unfallanzeige auf Papier
Ab dem 1.1.2028 können Sie die Unfallanzeige nur noch digital übermitteln.
Beachten Sie bitte: Unfallanzeigen auf Papier nehmen wir nur noch bis zum 31.12.2027 entgegegen. Das PDF-Formular steht Ihnen in der ab 01.10.2023 gültigen Fassung noch zur Verfügung. Dieses wird für die Übergangszeit nicht mehr verändert.
Im Unterschied zum papiergebundenen Format können Sie digital bereits jetzt weitere Angaben machen:
- ob die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hat,
- ob die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Unternehmer oder der Unternehmerin bis zum 3. Grad verwandt, bis zum 2. Grad verschwägert oder ihr/sein Pflegekind ist,
- ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.
Diese Änderungen ergeben sich aus der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) und gelten seit 01.01.2024.
Unfälle können Sie jetzt schon schnell und unkompliziert über das Extranet melden. Alle Informationen über den kostenlosen Online-Bereich der BGHW für Mitgliedsunternehmen finden Sie hier: zum EXTRANET-Login