Arbeitsunfall
Eine Mitarbeiterin fällt über ein Kabel im Büro, ein Mitarbeiter verletzt sich an einer Maschine und der Auszubildende klemmt sich den Finger beim Auspacken der Waren ein. Wann die Unfallversicherung der BGHW greift.
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die versicherte Personen bei der Ausübung ihrer Arbeit oder auf Dienstreisen erleiden. Zum Beispiel wenn sich der Unfall im Lager, im Büro oder beim Be- und Entladen eines LKWs ereignet. Entscheidend ist auch, dass die Tätigkeit, bei der der Unfall passiert, objektiv nachvollziehbar betrieblichen und keinen privaten Zwecken dient. Nicht versichert sind deshalb private Belange wie Essen und Trinken, Schlafen, Einkaufen und Spazierengehen.
Versichert sind aber auch Aktivitäten, die mit dem Arbeitsplatz in unmittelbarem Zusammenhang stehen, beispielsweise Dienstfahrten, Betriebssport oder Betriebsfeiern. Auch Raubüberfälle können Arbeitsunfälle sein.
Sie wollen einen Arbeitsunfall melden?
Ob online oder per Post: Die Berufsgenossenschaft muss über einen Schadensfall informiert werden. Was es sonst noch zu beachten gibt — einen Überblick finden Sie unter Arbeitsunfall melden.
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Weiterführende Links und Inhalte
FAQ – häufig gestellte Fragen
Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
- Verletztengeld
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Übergangsgeld
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
- Versichertenrente
- Pflege
- Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld
Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.
Stand: 14.07.2022
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Sie über die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit hinaus für Ihr Unternehmen tätig sind.
Maßgebend für den Versicherungsschutz ist nicht die Dauer der Arbeitszeit, sondern dass Sie zum Unfallzeitpunkt eine betriebliche Tätigkeit durchführen. Das gleiche gilt für den Weg von der Arbeit nach Hause.
Stand: 14.07.2022
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich zu Hause grundsätzlich auf Unfälle im Arbeitszimmer. Wege von und zur Firma, um z. B. an einer Besprechung teilzunehmen, sind versichert. Der Versicherungsschutz beginnt und endet in der Regel mit dem Durchschreiten der Außentür des Wohngebäudes.
Beim mobilen Arbeiten unter Nutzung von Bildschirmgeräten unterwegs bzw. den erforderlichen Wegen besteht ebenfalls Versicherungsschutz, wenn die Tätigkeit betriebsbezogen ist. Entscheidend ist die Handlungstendenz der versicherten Person, so dass es hier insbesondere auf die objektiven Umstände des Einzelfalles ankommt.
Mehr unter Arbeiten an Telearbeitsplätzen
Stand: 14.07.2022
Ja, eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung ist dann versichert, wenn sie der Pflege der Verbundenheit der Beschäftigten untereinander oder zwischen Betriebsleitung und Belegschaft dient und vom Betrieb organisiert bzw. durchgeführt wird.
Die Betriebsleitung oder ein Vertreter muss anwesend sein. Dem Charakter einer Betriebsgemeinschaftsveranstaltung entspricht es, dass die Veranstaltung grundsätzlich allen Beschäftigten offen steht. Versicherungsschutz besteht auch, wenn wegen der Größe eines Unternehmens betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen in einzelnen Abteilungen organisiert werden.
Weitere Informationen zum Versicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen
Stand: 14.07.2022
Versicherungsschutz besteht, wenn die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung als Teil der betrieblichen Beschäftigung anzusehen ist und dem Unternehmen unmittelbar dient, zum Beispiel, wenn das Unternehmen die Teilnahme an der Fortbildung veranlasst hat.
Stand: 14.07.2022
Die Berufsgenossenschaft tritt für Gesundheitsschädigungen oder aber auch bei Beschädigungen von Hilfsmitteln ein.
Die Kosten für die Reparatur oder den gleichwertigen Ersatz der Brille, beschränkt auf einen Höchstbetrag, werden übernommen.
Stand: 14.07.2022
Sie können den Schadenfall hier auf dieser Website oder bei Ihrer zuständigen Regionaldirektion melden. Die Meldung kann telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen. Bitte geben Sie Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Krankenkasse und Unfalldatum an.
Stand: 14.07.2022
Suchen Sie bitte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf.
Namen und Adressen finden Sie auch in der Datenbank der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. D-Ärzte gibt es in fast jedem Krankenhaus mit einer chirurgischen Abteilung.
Gerne hilft Ihnen auch unsere zuständige Verwaltungsstelle weiter.
Adressen der Verwaltungsstellen
Stand: 1.02.2024