Man sieht es nicht, man schmeckt und riecht es nicht – Radon, ein natürliches, radioaktives Gas, das aus Poren und Spalten in Erdboden und Gesteinen entweicht. Überall da, wo sich Radon ansammeln kann, etwa in Kellerräumen, kann es zur Gesundheitsgefahr werden. Die Gesetzgebung verpflichtet deshalb Bauherren und Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz vor Radon umzusetzen.
Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Unternehmer und Unternehmerinnen in besonders belasteten Regionen in Deutschland die Radonbelastung am Arbeitsplatz zu messen.
Beträgt die Konzentration von Radon an Arbeitsplatz mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, um die Radon-Konzentration im Gebäude zu senken.
Nach den Erkenntnissen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) erhöht die Radonkonzentration in Gebäuden das Lungenkrebsrisiko von Bewohnern und Bewohnerinnen. Etwa fünf Prozent der Todesfälle durch Lungenkrebs sei auf Radon und seine Zerfallsprodukte zurückzuführen, informiert die Behörde.
Vorsorgegebiete ausgewiesen
Die Bundesländer haben mittlerweile Radon-Vorsorgegebiete ausgewiesen, in denen ein besonderer Schutz vor Radon notwendig ist. In diesen Vorsorgegebieten herrschen besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon für Neubauten und am Arbeitsplatz. Wo diese Vorsorgegebiete liegen, ist übersichtlich auf einer Übersichtskarte des BfS dargestellt.
Arbeitsstätten in Radon-Vorsorgegebieten müssen auf ihre Radon-Konzentration untersucht werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers Radon-Messungen in die Wege zu leiten. Gemessen werden die Belastungen insbesondere im Keller und Erdgeschoss.
Fünf Prozent der Todesfälle durch Lungenkrebs sind auf Radon zurückzuführen.
Wie kann Radon am Arbeitsplatz gemessen werden?
Die Messungen müssen über einen Zeitraum von zwölf Monaten erfolgen, weil Radon-Konzentrationen im Tages- und Jahresverlauf stark schwanken können. Das BfS weist darauf hin, dass spätestens 18 Monate, nachdem
- das Radon-Vorsorgegebiet ausgewiesen,
- der betroffene Arbeitsplatz eingerichtet oder
- die Messung angeordnet wurde,
die Ergebnisse der gemäß Strahlenschutzgesetz vorgeschriebenen Messungen vorliegen müssen.
Radonmessungen seien preiswert und unkompliziert, informiert das BfS. Verwendet werden müssen Messgeräte von Anbieter, die die „anerkannte Stelle gemäß § 155 der Strahlenschutzverordnung“ sind. Dadurch werde eine bundeseinheitliche Qualität der Radon-Messungen am Arbeitsplatz sichergestellt, so das BfS. Eine Liste der anerkannten Anbieter bietet die Behörde auf ihrer Internetseite an.
Was kann getan werden, um die Radonbelastung zu senken?
Beträgt die Konzentration von Radon an den Arbeitsplätzen mehr als 300 Becquerel pro Kubikmeter, muss der Arbeitgeber sofort Maßnahmen einleiten, um die Belastung zu senken. Durch welche Maßnahmen das erreicht werden kann, ist in der Strahlenschutzverordnung ausgearbeitet. Das BFS zählt eine Vielzahl von Möglichkeiten auf, was getan werden kann.
- Regelmäßiges Lüften der belasteten Räume
- Abdichten von Türen und Leitungen zum Keller
- Undichte Stellen im Mauerwerk suchen und abdichten
- Radonhaltige Bodenluft absaugen
- Schutzmaßnahmen bei Neubauten
Wenn alles nichts hilft, um den Wert dauerhaft zu senken, muss der Arbeitsplatz bei den zuständigen Behörden der Länder gemeldet werden, und es werden weitere Maßnahmen erforderlich.
Private Gebäude
Was für Arbeitsplätze gilt, kann natürlich auch auf bestehende, private Wohnungen und Gebäude angewendet werden. Es besteht allerdings keine Verpflichtung zu Messungen und Schutzmaßnahmen wie bei den Arbeitsplätzen. Lediglich bei privaten und gewerblichen Neubauten sind Bauherren verpflichtet, den Schutz vor Radon in der Planung zu berücksichtigen und auch umzusetzen.
Auch außerhalb der Radon-Vorsorgegebiete rät das BfS freiwillig die Radon-Konzentration in Gebäuden messen zu lassen. Besonders in benachbarten Gebieten von Radon-Vorsorgegebieten könnten erhöhte Radon-Werte in Gebäuden verhältnismäßig oft vorkommen, auch wenn die Kriterien zur Ausweisung des Gebietes als „Radon-Vorsorgegebiet“ nicht erfüllt werden.
Radon am Arbeitsplatz
Der Schutz vor Radon und seinen gesundheitlichen Folgen am Arbeitsplatz ist im Strahlenschutzgesetz und der dazugehörigen Strahlenschutzverordnung geregelt. Ziel der Regelungen ist, dass die Radon-Konzentration an Arbeitsplätzen auf breiter Basis im Jahresmittel unterhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter liegt.
Dafür ist ein abgestuftes Vorgehen zur Messung der Radon-Konzentration am Arbeitsplatz sowie den daraus resultierenden Maßnahmen vorgesehen. Die Details finden Sie hier.
Das BfS hat außerdem ein „Radon-Handbuch Deutschland“ herausgebracht, das zeigt, wie Radon in Gebäude gelangt, wie Messungen ablaufen und mit welchen Maßnahmen man sich schützen kann.
Die BGHW bietet auf ihrer Wissens-Plattform Kompendium Arbeitsschutz zwei Informationen zum Thema Radon an:
- BGHW-Wissen "Ionisierende Strahlung - Arbeitsstätten in Radon-Vorsorgegebieten"
- BGHW-Wissen "Ionisierende Strahlung - Radon in Innenräumen"