- Elektronische Artikelsicherungssysteme (EAS) können unter Umständen die Gesundheit von Beschäftigten gefährden.
- Eine Gefährdungsbeurteilung hilft, die Gefahren und Risiken für diese Arbeitsplätze richtig einzuschätzen.
- BGHW bietet Checklisten für die verschiedenen Komponenten eines EAS an - das erleichtert die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.
Um hochwertige Waren vor Ladendieben zu schützen, setzt der Handel auf elektronische Artikelsicherungssysteme (EAS). Diese Systeme nutzen elektromagnetische Felder. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Gesundheit von Beschäftigten gefährden.
Der Handel investiert pro Jahr 1,3 Milliarden Euro in Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen. Weit verbreitet zum Schutz vor Ladendieben sind insbesondere in Supermärkten, Drogeriemärkten oder Bekleidungsgeschäften elektronische Artikelsicherungssysteme (EAS-Systeme). Sie sind an den Antennensystemen im Eingangsbereich zu erkennen. Das EAS-System reagiert auf elektronische Etiketten, die an den Waren angebracht sind. Wird das Etikett nicht deaktiviert, lösen die Antennen am Eingang einen Alarm aus, wenn jemand mit der Ware passieren will.
Risiko durch kurze Impulse
Gefährdungen entstehen durch elektromagnetische Felder, die von den EAS-Systemen ausgesendet werden. „Elektromagnetische Felder umgeben uns in unserem Alltag überall“, erklärt Corinna Becker, Expertin bei der BGHW. „Sie treten in unmittelbarer Umgebung von elektrischen Geräten und Anlagen auf. Meist sind sie jedoch schwach und für den Menschen nicht gesundheitsschädlich.“ Bei einigen EAS-Anlagen werden jedoch bei bestimmten Arbeitsschritten kurze Impulse mit hoher magnetischer Feldstärke ausgelöst. Diese können beispielsweise für Menschen mit Herzschrittmacher oder Defibrillator ein Risiko darstellen.
Unterschieden wird zwischen Hochfrequenz (HF)- und Niederfrequenz (NF)-Systemen. In einem gemeinsamen Projekt von BGHW und IFA wurden 2018 die Komponenten beider Systeme untersucht. Ziel der Untersuchung: Das Gefährdungspotenzial durch elektromagnetische Felder für Beschäftigte zu ermitteln. Das Ergebnis: Bei den NF-Systemen sind Beschäftigte generell einem Risiko ausgesetzt. Beim Kassieren werden Sicherungsmittel automatisch durch den Deaktivator erkannt und entsichert. Bei der Deaktivierung kommen andere Frequenzen zum Einsatz, die ein deutlich höheres magnetisches Feld aufweisen als bei der Erkennung durch den Deaktivator oder durch die Antennen am Eingang.
Situation an der Kasse
Daher besteht insbesondere am Kassenarbeitsplatz ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Für den Kassenarbeitsplatz und das Antennensystem sind deshalb weitere Schritte zur Beurteilung und Bewertung der Gefährdung erforderlich. „Menschen mit Herzschrittmacher oder Defibrillator sollten dort in jedem Fall erst nach einer individuellen Gefährdungsbeurteilung in der Nähe von EAS-Anlagen arbeiten“, sagt Corinna Becker.
Geringere Emissionswerte wurden bei HF-Systemen festgestellt. Vereinzelt wurden im Nahfeld der Antennensysteme ebenfalls höhere Feldstärken gemessen, die die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes erfordern können. Erfreulicherweise haben Träger aktiver Implantate keine Störbeeinflussung am Kassenarbeitsplatz zu befürchten.
Aktive Implantate am Arbeitsplatz
Vor der Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators (aktive Implantate) sollte der Arbeitgeber informiert werden.
• Um Implantatträger bestmöglich zu schützen, muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellt werden (im Idealfall vor der Implantation).
• Eine Gefährdungsbeurteilung sollte gemeinsam mit den Sachkundigen, dem Betriebsarzt und gegebenenfalls einem Kardiologen erfolgen.
• Herzschrittmacher und andere elektronische Implantate können auch unterhalb der Auslöseschwellen nach EMFV (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern) durch elektrische und magnetische Felder beeinflusst werden.
Abstand zu Magnetlösern
Mit Magnetlösern werden vor allem Hartetiketten und Flaschensicherungen durch ein hohes statisches Magnetfeld entfernt. Diese sind am Kassentisch zu finden. Das hohe statische Magnetfeld nimmt sehr rasch mit dem Abstand zum Magnetlöser ab: Hier sollten Personen mit Herzschrittmachern oder anderen aktiven Implantaten einen Sicherheitsabstand von 20 Zentimeter halten. Durch eine entsprechende Sicherheitskennzeichnung und der Unterweisung der Beschäftigten ist ein sicheres Arbeiten hier möglich.
Bislang hat ein Mitgliedsunternehmen der BGHW seine NF-Anlagen flächendeckend außer Betrieb genommen und nach Alternativen gesucht. Es gebe immer noch viele Unternehmen, weiß BGHW-Expertin Becker, die weiterhin NF-Systeme betreiben und das Gefährdungspotenzial unterschätzen.
Sicherheit durch Gefährdungsbeurteilung
Auch deshalb ist eine Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Zur Unterstützung bietet die BGHW Checklisten für die verschiedenen Komponenten eines EAS-Systems an. Sie können mit Herstellerangaben, am besten durch den Hersteller selbst, ausgefüllt werden. „Das bringt zum einen Klarheit darüber, welches Sicherungssystem man hat, zum anderen hilft es, Risiken und Gefahren für die Beschäftigten richtig einzuschätzen“, erklärt Becker. Außerdem können die Formulare bei einer Neuanschaffung die Kaufentscheidung erleichtern.
Die BGHW bietet verschiedene Hilfen an, um die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen:
- Themenfeld Elektromagnetisches Spektrum im Kompendium Arbeitsschutz
- EMF-LIT – Limit Info Tool für Elektromagnetische Felder (IFA)
- BGHW – Formular EAS-AM-Deaktivator
- BGHW – Formular EAS-AM-Sendeantennen
- BGHW – Formular EAS-Magnetlöser
- BGHW – Formular EAS-RF-Deaktivator (CI 14)
- BGHW – Formular EAS-RF-Sendeantennen (CI 13)