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Fahrradhelm ja oder nein: Liebst du dein Gehirn?

ca. 3 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste im Überblick

  • Immer mehr Menschen nutzen auf dem Fahrrad einen Helm.
  • Aber es sind immer noch weniger als die Hälfte der Fahrrad Fahrenden.
  • Dabei schützen Fahrradhelme bei Unfällen vor schweren Kopfverletzungen.
  • Inzwischen gibt es eine große Auswahl unterschiedlicher Fahrradhelme.
  • “komm gut an.” ist eine Kampagne von DVR, BGHW und BGA.
  • Sie hat das Ziel, die hohe Zahl der Wegeunfälle bei Azubis zu reduzieren. 
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Auf Deutschlands Straßen besteht keine Pflicht, einen Fahrradhelm zu tragen. Doch für immer mehr Menschen gehört der Griff zum Helm bei einer Fahrradfahrt einfach dazu. Aus gutem Grund: Der Helm schützt Kopf und Gehirn vor schweren Verletzungen. Zudem gibt es inzwischen so viele Modelle in allen Farben und Formen, dass für jeden und jede etwas Passendes dabei sein sollte.

Eine nicht repräsentative Stichprobe an einer beliebigen Straßenkreuzung in Köln: An der Ampel halten sieben Personen auf Fahrrädern. Vier davon tragen einen Schutzhelm. Im Straßenbild gewinnt man den Eindruck, dass immer mehr Menschen ihren Kopf schützen wollen. Das bestätigen auch die Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Demnach trugen 2023 rund 44 Prozent der Radfahrerinnen und Radfahrer einen Schutzhelm, im Jahr davor waren es noch 40 Prozent. Im Jahr 2020 nutzten 25 Prozent einen Helm, 2010 waren es nur neun Prozent. 

Bei der Umfrage unterschied die BASt zwischen konventionellen Rädern und Pedelecs: Bei Letzteren betrug der Anteil der Helmnutzerinnen und -nutzer 65 Prozent (2022: 34 Prozent), während sich 35 Prozent (2022: 34 Prozent) der „normalen“ Radfahrenden im Straßenverkehr einen Helm aufsetzen. Für junge Leute hatte der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) den Trend zum Helm schon früher bestätigt: Im Jahr 2019 erhöhte sich die Zahl der Fahrradhelmträger und -trägerinnen unter den 17- bis 21-Jährigen von 8 Prozent (2018) auf 14 Prozent. Bei den 22- bis 30-Jährigen hatte sich die Quote sogar mehr als verdoppelt – von 8 auf 18 Prozent.

der Radfahrerinnen und Radfahrer trugen 2023 einen Schutzhelm. (Quelle: BASt)

Eindrucksvoller Melonentest

Trotzdem sind das immer noch weniger Radfahrende als die Hälfte. Dass Fahrradhelme vor schweren Kopfverletzungen schützen, bestätigen zahlreiche wissenschaftliche Studien. Auf ganz eindrückliche Weise zeigt das auch der sogenannte Melonentest: Lässt man eine Wassermelone aus einer Höhe von etwa 1,50 Meter auf den Boden fallen, platzt die Schale auf. Wird die Melone beim Fall mit einem Fahrradhelm geschützt, bleibt sie unbeschädigt. Der Grund: Beim Schutz durch einen Helm verteilt sich der Druck des Aufpralls auf der Helmfläche.

Sinkende Todeszahlen

Die Grafik zeigt die Korrelation zwischen der Anzahl getragener Helme und der getöteter Radfahrerinnen und Radfahrer.

Natürlich ist der Kopfschutz nicht der einzige Aspekt, wenn es um die Sicherheit im Radverkehr geht. Doch die Korrelation zwischen der Anzahl getragener Helme und der getöteter Radfahrerinnen und Radfahrer zeigt: Während die Helmquote im Straßenverkehr stetig gewachsen ist, sind die Todeszahlen unter den Radfahrenden zurückgegangen. Da nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) über 70 Prozent der in Lebensgefahr schwebenden Fahrradfahrenden schwer am Kopf verletzt sind, liegt es nahe, dass Helme zu dieser positiven Entwicklung beigetragen haben.

Uncool?

Die Argumente gegen das Tragen von Fahrradhelmen hingegen sind vergleichsweise lahm: Fahrradhelme seien uncool oder zerstörten die Frisur. Noch 2019 befanden nach einer Umfrage des DVR und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) 70 Prozent der Frauen und 58 Prozent der Männer, sie sähen mit einem Fahrradhelm nicht gut aus. Das erinnert ein wenig an die Argumente gegen die Einführung der Gurtpflicht in den 1970er Jahren. Auch damals sorgten sich die Menschen, dass ihre Kleidung oder sogar Körperteile unvorteilhaft eingedrückt würden. Heute ist der Anschnallgurt eine Selbstverständlichkeit. Auf der anderen Seite lässt sich für den Fahrradhelm argumentieren, dass er vor Regen schützt und bei Kälte schön warmhält.

Was ist beim Kauf eines Fahrradhelms zu beachten?
 

  • GS-Zeichen und TÜV-Prüfzeichen weisen auf unabhängige Kontrollen hin.
  • Auf die Größe und Passform kommt es an. Deshalb Helm vor dem Kauf unbedingt anprobieren.
  • Der Helm sollte die Hälfte der Stirn bedecken und fest auf dem Kopf sitzen.
  • Kopf- und Kinnriemen sollten straff sitzen.
  • Nach einem Sturz oder spätestens nach 5 Jahren Tragezeit unbedingt austauschen, auch wenn mögliche Schäden oder Materialverschleiß äußerlich nicht sichtbar ist. 
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Nein, sicher …

Dabei hat sich bei der Optik schon viel getan und die Auswahl ist riesig. Von sportlich bis urban ist für jeden und jede etwas dabei. Die Helme haben mehr Lüftungsschlitze, sind windschnittiger und in vielen Farben erhältlich. Zusätzliche Sicherheit bietet die Mips-Technik. Die Abkürzung steht für Multi-Directional Impact Protection System. Eine gleitende Schale im Inneren des Helms sorgt dafür, dass sie sich bei einem Sturz mitbewegt und dadurch die Rotationskräfte auf den Schädel und das Gehirn mindert sowie die Verletzungsgefahr reduziert. Integrierte LED Lampen auf der Helmrückseite erhöhen die Sichtbarkeit auf den Straßen bei Dunkelheit.

… und smart!

Smarte Helme können mit Fahrrad-Apps verbunden werden, damit Fahrende ihre Route, Geschwindigkeit und Entfernung tracken und teilen können. Manche Helme verfügen über integrierte Sensoren, die Bewegungen erfassen und darüber Brems- oder Blinklichter aktivieren. Einige intelligente Helme setzen bei einem Unfall sogar einen Notruf ab. Telefonieren oder Musikhören über eingebaute Bluetooth-Lautsprecher und Mikrofon hingegen ist gefährlich, weil es vom Verkehr ablenken kann. Und das führt häufig zu Unfällen. 

In welchen Ländern gilt eine Fahrradhelmpflicht?
 

  • Hier gilt eine Helmpflicht nur für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Altersgrenzen: Österreich, Estland, Island, Israel, Japan, Litauen, Österreich, Tschechien, Kroatien, Schweden, Slowakei (für alle Altersgruppen außerhalb geschlossener Ortschaften), Slowenien, Südkorea, USA (in einigen Bundestaaten)
     
  • Eine generelle Helmpflicht gilt in: Australien, Finnland, Malta, Neuseeland, Slowakei und Spanien (nur außerhalb geschlossener Ortschaften), Südafrika
     
  • Grundsätzlich andere Regeln gelten für Pedelecs und S-Pedelecs.

 

Angebote der BGHW

mobil
Mit dem mobil hat die BGHW ein Konzept entwickelt, um Versicherte für Gefährdungen zu sensibilisieren und damit Unfälle zu verhindern. Das Moderatorenteam beantwortet Fragen der Teilnehmenden, klärt über mögliche Gefahren auf und gibt wertvolle Tipps zu vielen Themen der Verkehrssicherheit.

BGHW-Roadshow
Helfen Sie mit, Verkehrsunfälle mit dem Pedelec zu vermeiden, und buchen Sie die BGHW-Roadshow, ein kostenloses Fahrsicherheitstraining der BGHW für ihre Mitgliedsunternehmen und deren Beschäftige.

Fahrsicherheitstrainings
Der DVR hat gemeinsam mit den Berufsgenossenschaften verschiedene Sicherheitstrainings für Fahrer und Fahrerinnen von Kraftfahrzeugen entwickelt, die von der BGHW finanziell unterstützt werden. Mehr Infos finden Sie hier.

„komm gut an.“

Die Kampagne „komm gut an.“ ist eine Initiative des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), der BGHW und des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Auf dem Kanal TikTok machen Azubis für Azubis die Verkehrssicherheit zum Thema. Ziel der Kampagne ist es, die hohe Zahl der Wegeunfälle bei Azubis und Berufseinsteigerinnen und -einsteigern zu verringern. Zudem bietet sie Verantwortlichen aus unseren Mitgliedsunternehmen Informationen, Seminare und Handlungshilfen zum Thema.

Zum TikTok-Kanal @komm.gut.an
BGHW-Angebote zur Gestaltung sicherer Mobilität in der Berufsausbildung
Hintergrund zur Kampagne „komm.gut.an“
„Hundert Prozent“: Sichere Mobilität im Fokus
„Hundert Prozent“: Hollywood im Handyformat

 

Kreisrundes Logo der Kampagne "komm gut an."

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