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Herbstzeit ist Erkältungszeit

ca. 3 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste im Überblick

Der Sommer ist gegangen, die Erkältungszeit mit den bekannten Viren kommt. Aber auch das Coronavirus SARS-Cov2 bleibt uns erhalten. Unsere Tipps für Unternehmer und Unternehmerinnen, damit die Beschäftigten möglichst erkältungsfrei durch Herbst und Winter kommen:

  • Die AHA+L-Regeln auffrischen
  • Grippeimpfungen anbieten
  • Eventuell betriebsbedingte Kontakte einschränken

 

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Jedes Jahr im Herbst und Winter nimmt die Zahl akuter Atemwegsinfektionen zu. Neben den üblichen  Krankheitserregern wie Influenza-, RS- oder Rhinoviren spielen auch in diesem Jahr Infektionen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 eine Rolle. Wir müssen uns bewusst machen: Die Pandemie ist zwar vorbei, aber das SARS-CoV-2-Virus ist da und wird bleiben.

BGHW-Aufkleber zum Thema "Richtig Hände waschen"

Schwere Verläufe sind durch die erreichte Immunität in der Bevölkerung aber deutlich seltener geworden. Dies gilt auch für die momentan grassierenden Virusstämme wie Pirola. Personen mit einem Risikoprofil können aber auch weiterhin schwer erkranken.

Die Erfahrungen zeigen, dass es auf lokaler oder regionaler Ebene zu Ausbruchsgeschehen kommen kann, die die Zahl der Infizierten in kurzer Zeit in die Höhe schnellen lässt. Insbesondere in solchen Situationen kann es leicht zu größeren Arbeitsausfällen in Unternehmen kommen. Nicht zuletzt deshalb sollte auf einen guten Immunschutz der Beschäftigten geachtet werden.

Unsere Tipps, damit Unternehmer und Beschäftigte gut durch die Erkältungszeit kommen:

  • Bieten Sie Ihren Beschäftigten Schutz- und Auffrischungsimpfungen gegen Grippe an. Ob eine Impfung gegen SARS-CoV-2 ratsam ist, kann durch eine ärztlichen Beratung geklärt werden. Hier gelten die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.
  • Frischen Sie die AHA+L-Regel auf: Abstand halten, Hygieneregeln beachten wie das Husten und Niesen in die Armbeuge sowie gründliches Händewaschen, regelmäßig (Stoß-)Lüften. Den Aufkleber zum richtigen Händewaschen können Sie im BGHW-Medienshop bestellen.
  • Bei einem Infektionsausbruch: Schränken Sie  betriebsbedingte  Personenkontakte ein. Zum Beispiel durch Verringerung der Zahl gleichzeitig in Innenräumen anwesender Personen bis hin zu Homeoffice, sofern möglich, sowie Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Personen (Maske tragen).

Außerdem kann jeder selbst etwas tun, um sich und andere zu schützen. Eine gesunde, ausgewogene Ernährung und Bewegung an der frischen Luft stärken das Immunsystem und tragen dazu bei, die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu verringern. Und im Fall einer Erkrankung werden die Krankheitssymptome abgemildert. Und ganz wichtig: Unabhängig von der Erkrankung - nicht krank zur Arbeit gehen!

Eine Covid-19-Erkrankung kann unter Umständen ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung sein, also eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unseren FAQ "Häufige Fragen zu Covid-19 als Versicherungsfall".

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