Das Wichtigste im Überblick
- Es ist wichtig, sich ein Leben lang vor der ultravioletten (UV-) Strahlung zu schützen, um Sonnenbrand, Augenschäden und Hautkrebs vorzubeugen. Bereits im Frühjahr kann die Sonne hohe UV-Werte verursachen – selbst bei bewölktem Himmel und im Schatten. Der UV-Index hilft dabei, die Gefahr einzuschätzen.
- Arbeitgeber müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Sonnencreme. Unsere Infografik informiert über das richtige Eincremen und was man dabei beachten muss.
- Ist die Haut gründlich mit Sonnenschutzmitteln eingecremt? Um dies zu überprüfen, verleiht die BGHW an ihre Mitgliedsbetriebe eine UV-Kamera. Sie dient der Visualisierung des richtigen Eincremens und sensibilisiert für das Thema UV-Schutz – zum Beispiel anlässlich von Gesundheitstagen. Außerdem besteht die Möglichkeit, UV-Schutz-Pakete zu erhalten.
→ Bitte beachten Sie: Je Unternehmen können maximal 10 Pakete als Muster und Anregung für die Ausstattung von Beschäftigten mit UV-Schutz abgegeben werden.
Beschäftigte, die häufig im Freien arbeiten, müssen ihre Haut besonders gut vor UV-Strahlung schützen. Gründliches Eincremen mit Sonnenschutzmitteln gehört dazu, um Hautkrebs vorzubeugen. Auch bei Outdoor-Freizeitaktivitäten sollte auf konsequenten Sonnenschutz geachtet werden. Mitgliedsbetriebe der BGHW können eine UV-Kamera ausleihen und UV-Schutz-Pakete erhalten, um auf das Thema aufmerksam zu machen.
Die Sonne hat auf den ersten Blick viele positive Auswirkungen auf Körper und Geist: Sie macht gute Laune und ihr Licht und ihre Wärme erhöhen unser Wohlbefinden. Die Durchblutung der Haut wird angeregt, ebenso wie der Aufbau von Vitamin D3. Das „Sonnenvitamin“ ist für gesunde Knochen und Muskulatur sowie für ein starkes Immunsystem wichtig. Bereits ein kurzer, ungeschützter Aufenthalt in der Sonne – zwei bis dreimal pro Woche – ist gemäß einer gemeinsamen Stellungnahme von wissenschaftlichen Behörden, Fachgesellschaften und -verbänden ausreichend, um genügend Vitamin D3 zu bilden. Bei hellem und entsprechend empfindlichem Hauttyp reichen hierfür bereits zum Beispiel rund zwölf Minuten Sonnenbestrahlung auf Gesicht, Hände und Arme.
UV-Strahlung – die unterschätzte Gefahr
Jedoch ist ein Zuviel an Sonne – wenn man sich ihr ungeschützt aussetzt – gesundheitsgefährdend, weil eine intensive UV-Strahlung in die Haut eindringt, das Erbgut der Zellen schädigt und im schlimmsten Fall Hautkrebs verursachen kann. Neben langjähriger UV-Belastung erhöht jeder Sonnenbrand, vor allem in der Kindheit und Jugend, das Hautkrebsrisiko. Zusätzlich sind die Augen gefährdet. UV-Strahlung kann zu Bindehaut- und Hornhautentzündung führen und bei langfristiger Einwirkung zum Grauen Star.
Daher ist es wichtig, sich konsequent vor der Sonne zu schützen – auch mit einer Sonnenbrille. Das Tückische an der UV-Strahlung: Man sieht sie nicht, spürt sie nicht und wiegt sich in falscher Sicherheit. Tritt dann ein Sonnenbrand auf, ist es schon zu spät, um vorzubeugen. Hinzu kommt, dass für viele Menschen ein sommerlicher Teint immer noch erstrebenswert ist. Doch eine „gesunde Bräune“ gibt es nicht. Gebräunte Haut ist bereits ein Zeichen für UV-Schädigung und bietet auch keinen Schutz vor Hautkrebs. Ebenso gefährlich ist die Nutzung von Solarien. Das Bundesamt für Strahlenschutz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation auch die künstlich erzeugte UV-Strahlung als für den Menschen krebserregend eingestuft hat.
Eine Form des weißen Hautkrebses, das Plattenepithelkarzinom, und seine Vorstufen, die Aktinische Keratose zählen zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland. Diese Art von Hautkrebs betrifft vor allem ungeschützte Hautareale am Kopf, Gesicht, Handrücken und an den Unterarmen.
Wissenswertes über UV-Strahlung
- Die UV-Strahlung, welche den Wellenlängenbereich von 100 bis 400 Nanometer umfasst, ist der energiereichste Teil der optischen Strahlung.
- Die Stärke der UV-Strahlung auf der Erdoberfläche hängt vom Breitengrad, von der Jahreszeit und der Tageszeit ab. Am Äquator ist sie am intensivsten, im Sommer stärker als im Winter und um die Mittagszeit (11-15 Uhr) intensiver als morgens und abends.
- Wasser, Sand und Schnee reflektieren die UV-Strahlung und verstärken sie.
- Eine dünne Wolkendecke hält UV-Strahlung kaum ab, bestimmte Bewölkungssituationen können die UV-Belastung durch Streustrahlung sogar erhöhen.
- Je höher man sich über dem Meeresspiegel befindet, desto stärker ist die UV-Belastung.
- Die jährliche UV-Belastung von Berufstätigen, die in Gebäuden arbeiten, beträgt nur 10 bis 20 Prozent der UV-Belastung von Berufstätigen, die im Freien arbeiten.
- Schatten verringert die UV-Strahlung – zum Beispiel unter einem Sonnenschirm mit Lichtschutzfaktor um circa 10 bis 30 Prozent und unter einem Baum mit dichter, großflächiger Krone um circa 20 Prozent.
- Bei der Einschätzung der UV-Belastung hilft der UV-Index. Er wurde von der WHO entwickelt und ist weltweit einheitlich. Je höher der UV-Index ist, desto höher ist die UV-Bestrahlungsstärke und desto schneller kann bei ungeschützter Haut ein Sonnenbrand auftreten.
(Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz, bfs.de)
UV-Schutz ist Arbeitsschutz
Konsequenter UV-Schutz, bei der Arbeit, aber auch bei Outdoor-Freizeitaktivitäten, wird vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels mit dem Rückgang der Ozonschicht immer wichtiger. Weil es mehr Sonnenstunden und wärmere Tage bereits im Frühjahr gibt, halten sich die Menschen häufiger draußen auf. Beschäftigte, die im Freien arbeiten, sind vor UV-Belastung besonders zu schützen. Dies umfasst auch eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Verantwortlich dafür ist jeder Unternehmer beziehungsweise jede Unternehmerin. Auf Basis des Ergebnisses einer Gefährdungsbeurteilung müssen Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip festgelegt und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterwiesen werden.
UV-Strahlung zu vermeiden, ist dabei die wirksamste und erste Maßnahme. Erst dann folgen technischen Maßnahmen, wie zum Beispiel Überdachungen, Sonnenschirme oder Sonnensegel. Können diese durch das Unternehmen nicht umgesetzt werden, müssen organisatorische und schließlich persönliche Maßnahmen greifen. Bei hoher UV-Belastung sollten Arbeiten im Freien, wenn möglich auf den frühen Vormittag und den späten Nachmittag verlegt werden. Zudem sollten die Pausenzeiten entsprechend der UV-Belastung angepasst werden. Zu den persönlichen Maßnahmen zählen schützende Kleidung, Kopfbedeckung, Sonnenbrille und die Verwendung von Sonnencreme, die vom Arbeitgeber dann kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss.
Sonnencreme – was gilt es zu beachten?
Sonnencreme entfaltet ihre optimale Schutzwirkung nur, wenn sie ausreichend aufgetragen und gleichmäßig verteilt wird – am besten schon eine halbe Stunde vor dem Aufenthalt in der Sonne. Ein Erwachsener benötigt etwa vier Esslöffel für den ganzen Körper. Allein für Gesicht und Hals empfiehlt sich davon rund ein Teelöffel. „Viele Beschäftigte benutzen zu wenig Sonnencreme und tragen diese nicht gründlich genug auf“, weiß Alexander Tjaberings, Hautschutzexperte der BGHW. Insbesondere die so genannten Sonnenterassen wie haarlose Kopfhaut, Stirn, Ohren, Nase, Lippen, Kinn dürfen nicht vergessen werden, ebenso der Hals und Nacken sowie die Handrücken. Geeignet sind vor allem wasserfeste Produkte mit mindestens Lichtschutzfaktor (LSF) 30, idealerweise LSF 50+. Der Lichtschutzfaktor gibt dabei an, um das Wievielfache der individuellen Eigenschutzzeit man sich in der Sonne aufhalten kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Die Eigenschutzzeit wiederum hängt vom Hauttyp ab (-> zum Hauttypen-Test des BFS).
Schatten aufsuchen
Um die Schutzwirkung der Sonnencreme aufgrund von Schwitzen und Abrieb aufrecht zu erhalten, sollte alle zwei Stunden nachgecremt werden. „Aber Vorsicht, das Nachcremen verlängert nicht die maximale Schutzzeit“, mahnt Tjaberings. Grundsätzlich ist es ratsam, diese nicht auszureizen, sondern bereits früher den Schatten aufzusuchen. Sonnencreme selbst hat ein Haltbarkeitsdatum, das nach dem Anbruch beachtet werden sollte. Angebrochene Produkte aus dem Sommer des Vorjahrs sollten besser nicht mehr verwendet werden, vor allem wenn sich Farbe, Konsistenz oder der Geruch verändert haben. Außerdem sollten UV-Schutzprodukte keiner großen Hitze, zum Beispiel im Auto, ausgesetzt werden. Bei Allergien und Hautkrankheiten empfiehlt es sich, nach ärztlichem Rat spezielle, auf die individuelle Haut abgestimmte Sonnenschutzmittel zu verwenden.
Infografik als Download: UV-Schutz – eincremen, aber richtig!
Unsere Infografik zum Downloaden gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitsgebern sowie Beschäftigten Tipps zum Thema UV-Schutz und zum richtigen Eincremen mit Sonnenschutzmitteln:
PDF - Infografik "UV-Schutz - eincremen, aber richtig!" (Deutsch)
PDF - Infografik "UV-Schutz - eincremen, aber richtig!" (Englisch)
Gut eingecremt? BGHW verleiht UV-Kamera!
Mitgliedsbetriebe der BGHW, die ihre Beschäftigten für das Thema UV-Schutz und das gründliche Eincremen sensibilisieren möchten, haben die Möglichkeit, eine UV-Kamera kostenfrei auszuleihen. Sie kann zum Beispiel bei Gesundheitstagen oder anderen Aktionen des betrieblichen Gesundheitsmanagements zum Einsatz kommen. „Unsere UV-Kamera zeigt das Hautbild, so wie die Sonne es sieht, und verdeutlicht sehr eindrucksvoll, wie gut die Haut durch Sonnencreme, zum Beispiel im Gesicht, vor der schädlichen UV-Strahlung geschützt ist“, erklärt Tjaberings.
Für den Test mit der UV-Kamera cremt man sich zunächst mit Sonnencreme ein um danach zu prüfen: Ist das gesamte Gesicht gründlich und ausreichend dick eingecremt? Oder gibt es noch ungeschützte Stellen, wie zum Beispiel die Nase, das Kinn, den Haaransatz oder die Ohrmuscheln, die vergessen wurden? Bereiche, die gründlich und dick mit Sonnencreme bedeckt sind, werden auf dem angeschlossenen Monitor der UV-Kamera dunkler dargestellt, weil die UV-Filter der Creme die UV-Strahlung absorbieren. Im Unterschied dazu erscheinen Areale, die weniger gründlich behandelt wurden, in einem helleren Grau. „Wir empfehlen wegen der dickeren Schutzschicht die Verwendung von Sonnencremes oder -lotionen statt Sonnenschutz-Spray“, so Tjaberings. „Denn beim Sprühen wird oft nicht genügend Sonnenschutzmittel auf die Haut aufgebracht. Viel davon verfliegt in der Luft, was den UV-Schutz verringert.“
Sie möchten die UV-Kamera ausleihen?
Sie sind in einem Mitgliedsunternehmen der BGHW im Arbeitsschutz verantwortlich, in dem Beschäftigte häufig im Freien arbeiten? Dann nutzen Sie unsere UV-Kamera, um diese für UV-Schutz und richtiges Eincremen zu sensibilisieren! Falls Sie Interesse haben, die UV-Kamera zum Beispiel für einen Gesundheitstag auszuleihen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Wunschtermin an Ihre zuständige Aufsichtsperson (siehe Ansprechpartnersuche/Prävention). Diese wird sich dann um die Organisation des Versands kümmern.
Die UV-Kamera samt Stativ, Monitoren und UV-Strahler ist zur Aufstellung im Innenbereich vorgesehen. Durch die mitgelieferten UV-Strahler muss nicht auf natürliche UV-Strahlung geachtet werden. Die UV-Kamera ist nach der Aufstellung gleich einsatzbereit, es wird lediglich eine Stromquelle (Steckdose) benötigt. Auch Sonnenschutzprodukte (Sonnencreme und Sonnenspray) werden mitgeliefert. Es können jedoch auch eigene Produkte verwendet werden. Vor Ort wird der Einsatz der UV-Kamera von Ihrer Aufsichtsperson bzw. von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin der BGHW betreut.
Nutzen Sie auch unsere UV-Schutz-Pakete!
Darüber hinaus besteht für Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, UV-Schutz-Pakete der BGHW zu erhalten. Diese beinhalten Sonnencreme, Sonnenschutzbrille, eine Messkarte für den UV-Index, eine Getränkekühltasche sowie Infomaterial zum Thema "Schutz vor UV-Strahlung". Wenden Sie sich bei Interesse hierzu bitte auch an Ihre zuständige Aufsichtsperson.
Bitte beachten Sie: Je Unternehmen können maximal 10 Pakete als Muster und Anregung für die Ausstattung von Beschäftigten mit UV-Schutz abgegeben werden.
Services und Downloads zu diesem Artikel
Weiterführende Links und Inhalte
- BGHW Wissen - Schutz vor UV-Strahlung
- Sonnenschutzbrillen: Artikel „Zu viel des Lichts“
- Klimawandel und Arbeitsschutz: Artikel „Gar nicht prima, das Klima!“
- Arbeitsmedizinische Regel Nr. 13.3: Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag