Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsschutzorganisation in den Mitgliedsbetrieben der BGHW.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
Jedes Unternehmen benötigt eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zu allen Fragen des Arbeitsschutzes, um verantwortlich die Anforderungen zu erfüllen. Das ist über das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 bundeseinheitlich geregelt.
Eine Sifa hat u. a. die Aufgabe, die Unternehmensleitung und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu unterstützen. Sie helfen, Unfallgefahren und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und konstruktive Vorschläge zu deren Vermeidung bzw. Minimierung zu erarbeiten.
Die Aufgaben der Sifa sind vielfältig und komplex. Es ist eine herausfordernde Aufgabe für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen seinen Beitrag zu leisten.
Zur anspruchsvollen Ausbildung zugelassen werden nur Fachkräfte mit einer jährlichen Einsatzzeit als Sifa von mindestens 50 Stunden in Mitgliedsunternehmen der BGHW.
Als fachkundiger Berater zur Arbeitssicherheit benötigt eine Sifa eine grundlegende und branchenspezifische Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, bevor sie formal bestellt werden kann.
Die Sifa-Ausbildung bei der BGHW ab 2024
Die Berufsgenossenschaften haben gemeinsam mit der DGUV, dem BMAS und der BAuA ein modernes, erwachsenengerechtes Ausbildungskonzept entwickelt, um den aktuellen Entwicklungen und Anforderungen in der betrieblichen Praxis sowie im Arbeitsschutz gerecht zu werden. Nach diesem Konzept bildet die BGHW die angehende Sifa aus.
Die fünf wichtigsten Aspekte vorab zur Sifa-Ausbildung
- Der Zeitaufwand beträgt mindestens 100 Lerntage in ca. 2 Jahren.
- Nur 30 % der Lernzeit ist in Präsenz.
- Das zu 70 % selbstorganisierte Lernen (SOL und Praktika) erfolgt u. a. internetgestützt in der Sifa-Lernwelt.
- Für das selbstgewählte Zeitmanagement ist mindestens ein Tag pro Woche einzuplanen.
- Die beim Start der Ausbildung vorgegebenen ca. 24 Termine gemäß Ausbildungsplan sind zwingend einzuhalten.
Unsere Sifa-Ausbildung für Sie im Überblick
In den Antworten zu den nachfolgenden Fragen erhalten Sie alle erforderlichen und detaillierten Informationen zu der angebotenen Sifa-Ausbildung für Personen aus unseren Mitgliedsbetrieben.
Grundsätzlich muss eine positive Haltung gegenüber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie die erkennbare Wertschätzung durch Vorgesetzte und Mitarbeitende für die auszuwählende, angehende Sifa gegeben sein.
Darüber hinaus gelten die formalen Kriterien u. a. der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2:
- Die Teilnehmenden müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaft erworben haben. Sie müssen danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben oder
- die Teilnehmenden müssen eine Prüfung als staatlich anerkannte/r Techniker/in erfolgreich abgelegt haben. Sie müssen danach eine praktische Tätigkeit als Techniker/in mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben oder ohne Prüfung mindestens vier Jahre als Techniker/in tätig gewesen sein oder
- die Teilnehmenden müssen die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Sie müssen danach eine praktische Tätigkeit als Meister/in mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben oder ohne Meisterprüfung mindestens vier Jahre als Meister/in oder in gleichwertiger Funktion tätig gewesen sein.
- Zur anspruchsvollen Ausbildung zugelassen werden nur Fachkräfte mit einer jährlichen Einsatzzeit von mindestens 50 Stunden in Mitgliedsunternehmen der BGHW.
Die Sifa-Ausbildung folgt einer modernen Konzeption, die neben den fachlichen Aspekten des Arbeitsschutzes und den Sifa-Aufgaben auch digitale Medien sowie Kommunikationsformen einbindet.
Die Entwicklung eines professionellen Sifa-Rollenverständnisses sowie der Erwerb notwendiger Fachkenntnisse und Kompetenzen sind erforderlich, um die Aufgaben als Sifa erbringen zu können.
Den Aufbau und Ablauf der Sifa-Ausbildung in den Lernfeldern LF 1 bis 6 inkl. des jeweiligen Aufwandes und den zugrunde gelegten Handlungssituationen beschreibt sehr anschaulich die Tabelle rechts:
Ein wesentliches Merkmal der Ausbildung ist der stetige Wechsel von
- selbstorgansiertem Lernen (SOL),
- Präsenzseminaren (SEM),
- mehreren Praktika (PRA) sowie
- aufeinander aufbauenden Lernerfolgskontrollen (LEK).
Während der Präsenzphasen werden im internetgestützten Selbstlernen konkrete Handlungssituationen für das zukünftige Aufgabengebiet als Sifa schrittweise bearbeitet.
Die bearbeiteten Arbeitssituationen in den Handlungssituationen und die daraus aufbauenden Lernerfolgskontrollen geben dem Lernenden eine Rückmeldung über die bereits erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Gegenstand der Praktika (zwei werden auch als Lernerfolgskontrolle bewertet) ist die Anwendung des Gelernten in der eigenen betrieblichen Praxis. Ziel ist es, reale Probleme des entsendenden Mitgliedsunternehmens zu lösen.
In allen Phasen der Ausbildung stehen den Teilnehmenden Lernbegleitungen zur Verfügung. Diese geben u.a. kompetenzorientierte Rückmeldung zu den abgegebenen Arbeitssituationen oder Lernerfolgskontrollen.
Die Ausbildung ist eingeteilt in drei Ausbildungsstufen, wobei die Ausbildungsstufen I und II (Grund- und vertiefende Ausbildung) durch die Lernfelder 1-5 abgedeckt sind.
Lernfeld 6 bildet die Ausbildungsstufe III und wird als branchenspezifisches Lernfeld der BGHW angeboten, diese ist zurzeit in Bearbeitung.
Eine internetgestützte "Sifa-Lernwelt" begleitet die angehende Sifa als digitale Lernplattform in der gesamten Ausbildung. Die Sifa-Lernwelt stellt nicht nur die fachlichen Inhalte digital zur Verfügung. Sie ermöglicht ein modernes, flexibles und abwechslungsreiches Lernen im Kontakt mit der Lernbegleitung und anderen Teilnehmenden (u. a. "Lernen in der Gruppe / im Klassenverband") über die ca. 2 Jahre hinweg.
Die Sifa-Lernwelt ist der Dreh- und Angelpunkt der Sifa-Ausbildung.
Jeder Teilnehmende bekommt einen persönlichen Zugang zu seiner Sifa-Lernwelt. So hat er jederzeit Zugriff auf die Inhalte, an jedem Ort (SOL, SEM, PRA, LEK) und kann sich mit anderen Teilnehmenden sowie den Lernbegleitern/Lernbegleiterinnen seines Kurses austauschen.
Im Einzelnen enthält die Sifa-Lernwelt folgende Elemente:
Park der Handlungssituationen
Im Zentrum der Sifa-Lernwelt befindet sich der Park der Handlungssituationen. In diesem Park finden sich geordnet nach den Lernfeldern die wichtigen Handlungssituationen einer Sifa.
Unternehmen „BeiSpiel“
Das Vorgehen einer Sifa kann im Unternehmen „BeiSpiel“ erprobt werden. Dieses beinhaltet Unternehmensbereiche, Gesprächsdokumentationen und ein Mitarbeiterportal.
Praxis-Bereich
Der Praxis-Bereich wird zur Vorbereitung, Planung und Durchführung der Praktika genutzt. Zu jedem Praktikum sind Informationen und Rahmenbedingungen hinterlegt.
Bibliothek
Die Bibliothek bietet Zugriff auf alle aktuellen Lernmaterialien, wie Wissensbausteine und Mini-Inputs.
Werkzeughalle
In der Werkzeughalle sind geeignete Instrumente, Verfahren und Vorlagen für die Tätigkeit als Sifa, geordnet nach Aufgabenschwerpunkten, abgelegt.
Lounge
Die Lounge ist ein Treffpunkt für Teilnehmende und Lernbegleitung in allen Phasen der Ausbildung.
Seminar-Campus
Im Seminar-Campus sind Informationen zur Seminarorganisation (Ansprechpersonen, Anfahrt, Angebote vor Ort etc.) und Angaben zu jedem Seminar (Termin, Inhalte) hinterlegt.
LEK-Prüfungscenter
Die Vorbereitungen und die Prüfungen finden im LEK-Prüfungscenter statt.
Lernblog
Im Lernblog kann über den eigenen Lernprozess reflektiert werden. Dies ist ein persönlicher Bereich, weder andere Teilnehmende noch die Lernbegleitung haben darauf Zugriff.
Portfolio
Über die Arbeit am Portfolio dokumentieren die Teilnehmenden ihren Kompetenzerwerb während des Ausbildungslehrganges.
Zum Hereinschnuppern finden Sie hier die öffentliche Version der "Sifa-Lernwelt".
Die Sifa-Ausbildung (LF 1 bis 6) umfasst eine Dauer von ca. 2 Jahren.
Der obigen Darstellung können Sie den Aufwand entnehmen für
- 30 Tage Präsenz vor Ort im SEM
- ca. 38 Tage begleitete selbstorganisierte Lernzeit (SOL)
- ca. 35 Tage betriebliches PRA
Die Angaben für SOL und PRA sind abgeschätzte Mittelwerte. Individuell kann der Aufwand auch höher liegen.
Im Detail liegen in dem zweijährigen Zeitraum:
- mindestens 24 vorgegebene Termine (z. B. Seminare bis zu 5 Tage in Präsenz, Abgabefristen) gemäß Ausbildungs-/Kursplan.
Dieser wird erst nach der verbindlichen Anmeldung übergeben – ein Beispiel liegt unter "Wo findet die Ausbildung statt?".
- 13 abgabepflichtige Zwischenprüfungen und Lernerfolgskontrollen (sind bereits als Termine gezählt) – Nur ein Bestehen ermöglicht die Fortsetzung der Ausbildung gemäß Ausbildungs-/Kursplan.
Ein nicht unerheblicher Teil der Ausbildung wird im SOL und in den Praktika eigenverantwortlich absolviert, überwiegend am Computer.
Wir empfehlen über den gesamten Zeitraum der Sifa-Ausbildung (siehe Ausbildungsplan unter der Frage „Wo findet die Ausbildung statt“) dem Teilnehmenden in den Wochen zwischen den Präsenzphasen mindestens 1 Arbeitstag pro Woche für die Bearbeitung der fachlichen Ausbildungsinhalte, SOL-/Praktika-Aufgaben bzw. Lernerfolgskontrollen bereitzustellen.
Die einzelnen Elemente (SEM, SOL und PRA) sind in den Lernfeldern inhaltlich und zeitlich eng miteinander verzahnt. Dies stellt eine hohe Anforderung an die Teilnehmenden und entsendenden Mitgliedsunternehmen.
Die Sifa-Ausbildung muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.
- Ein Laptop mit angemessener Bildschirmgröße oder einem zusätzlichen Bildschirm steht der angehenden Sifa zur Verfügung im Betrieb, zu Hause und in den Präsenzseminaren.
- Einen freien Internetzugang sowie die technischen Voraussetzungen, um an Videokonferenzen teilnehmen zu können.
- Eine persönliche E-Mail-Adresse.
- Die angehende Sifa hat ausreichend Zeit (betrieblich und privat) im gesamten Ausbildungszeitraum über die ca. 2 Jahre
- zum selbständigen Arbeiten u. a. in der Sifa-Lernwelt
- zur Bearbeitung der abgabepflichtigen Aufgaben innerhalb der bekannten Fristen
- zur zwingend erforderlichen Einhaltung des Ausbildungszeitplans.
Wir empfehlen über den gesamten Zeitraum der Sifa-Ausbildung (siehe Ausbildungsplan unter der Frage „Wo findet die Ausbildung statt“) dem Teilnehmenden in den Wochen zwischen den Präsenzphasen mindestens 1 Arbeitstag pro Woche für die Bearbeitung der fachlichen Ausbildungsinhalte, SOL-/Praktika-Aufgaben bzw. Lernerfolgskontrollen bereitzustellen. Dies erfordert ein praktikables Zeitmanagement.
Es hat sich bewährt, wenn man der zukünftigen Sifa einen betrieblichen Mentor zur Seite stellt.
- Das Angebot der Lernfelder LF 1 bis 5 wird für die BGHW vom IAG (Dresden) bzw. der BGN (Mannheim) durchgeführt. Dort finden Sie auch die aktuellen Ausbildungs- und Kurspläne.
- Die aktuellen Ausbildungs-/Kurspläne vom IAG liegen hier bzw. von der BGN liegen hier.
Hinweis: Bitte wählen Sie jetzt noch keinen konkreten Termin für sich aus. Es gibt verschiedene Kriterien vorab zu beachten – sehen Sie bitte hierzu die Infos in den Antworten zu den nachfolgenden Fragen! - Die Präsenzveranstaltungen der ca. zweijährigen Ausbildung erfolgen in Dresden (IAG) bzw. Mannheim (BGN) – ein Wechsel der Anbieter nach Start der Ausbildung ist leider nicht möglich.
- Weiterführende Angaben zur jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die LF 1 bis 5 finden Sie auf den Seiten des IAG bzw. der BGN.
- Das Angebot der Ausbildungsstufe III (Lernfeld LF 6, ist zurzeit in Bearbeitung) – der branchenspezifische Teil der Sifa-Ausbildung – wird von der BGHW angeboten und kann erst nach dem erfolgreichen Durchlaufen der LF 1 bis 5 angemeldet werden.
Die Sifa-Ausbildung ist – gemäß Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 – erst nach der erfolgreichen Absolvierung der Ausbildungsstufe III (Sifa-LF 6) vollständig abgeschlossen.
- Nur unser Mitgliedsunternehmen kann eine Person zur Sifa-Ausbildung anmelden.
- Sie sind an der Sifa-Ausbildung interessiert und wollen wissen, ob die geforderten Kompetenzen zu Ihrem persönlichen Kompetenzprofil passen? – Dann füllen Sie bitte den von uns angebotenen Sifa-Selbsteinschätzungstest aus.
Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung und ggf. Anhaltspunkte hinsichtlich der von Ihnen oder dem Mitgliedsunternehmen zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen. Das Ergebnis können Sie als PDF abspeichern und so zum Beispiel für Gespräche mit Ihrer Führungskraft oder der Aufsichtsperson (AP) nutzen.
Hinweis: Der Test ist kein Ersatz für die Anmeldung zur Ausbildung. - Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular "Anfrage zur Sifa-Ausbildung" an ausbildung(at)bghw.de
- Wir prüfen dann die Teilnahmevoraussetzungen der "benannten Person" für die Sifa-Ausbildung und die Kriterien für die Mindestarbeitsstunden im Mitgliedsunternehmen.
Hinweis: Eine direkte Anmeldung ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. - Anschließend setzt sich die für Sie zuständige Aufsichtsperson (AP) mit Ihnen in Verbindung.
- Ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Aussichtsperson (AP) ist zwingend erforderlich für die weitere Bearbeitung der Anmeldung. Die AP vereinbart mit dem Mitgliedsunternehmen einen Gesprächstermin. An diesem Gespräch nehmen teil: Unternehmer/in bzw. Geschäftsführer/in, die an der Ausbildung interessierten Person, ggf. die direkte Führungskraft, Betriebsrat – sofern vorhanden.
- Die AP berät die Gesprächsteilnehmenden u. a. bzgl. der Voraussetzungen, Kriterien für Personenauswahl und insbesondere zu den Herausforderungen während der Sifa-Ausbildung für die Person und das Mitgliedsunternehmen.
- Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch sind im Mitgliedsunternehmen folgende Aspekte zu erledigen
- das ausgefüllte Formular "Anfrage zur Sifa-Ausbildung" wurde an uns gesendet (siehe Antworten oben zur Frage: "Sie sind an der Ausbildung interessiert?"
- der Selbsteinschätzungstest von der interessierten Person und idealerweise auch von der direkten Führungskraft (so wie diese die Person sieht) ist online durchzuführen (inkl. Ergebnisauswertung),
- die bereitgestellten Informationen der BGHW im Internet zur Sifa-Ausbildung (inkl. der verlinkten Internetseiten) etc. sind zu bearbeiten,
- ggf. fand schon eine Teilnahme an einer der Informationsveranstaltungen am IAG (siehe Infokasten unten rechts) bzw. bei der BGN statt.
Die Festlegung des Termins für den Beginn Ihrer Ausbildung kann erst erfolgen im Gespräch mit der Aufsichtsperson (AP) und unserer Anmeldung bei der ausbildenden Stelle (gemäß Ihres Wunsches: IAG oder BGN).
Sie interessieren sich für eine Ausbildung im IAG?
Die zurzeit verfügbaren Termine beim IAG teilen wir Ihnen ca. eine Woche vor dem Gespräch mit.
Im Gespräch mit der AP wählen Sie entsprechend der tagesaktuellen Verfügbarkeiten einen Termin und einen Alternativtermin aus. Wir melden Sie dann beim IAG an. Das IAG bestätigt Ihnen den Termin und Sie erhalten Ihren Kursplan mit allen Terminen für die ca. zweijährige Ausbildung.
Hinweis: Die Anmeldung beim IAG kann nur durch uns erfolgen. Eine Reservierung des Starttermins ist nicht möglich.
Sie interessieren sich für eine Ausbildung bei der BGN?
Die zurzeit verfügbaren Termine bei der BGN sehen Sie im Kursplan. Im Gespräch mit der AP wählen Sie entsprechend der tagesaktuellen Verfügbarkeiten einen Termin und einen Alternativtermin aus. Wir melden Sie dann bei der BGN an. Die BGN bestätigt Ihnen den Termin und Sie erhalten Ihren Kursplan mit allen Terminen für die ca. zweijährige Ausbildung.
Hinweis: Die Anmeldung bei der BGN kann nur durch uns erfolgen. Eine Reservierung des Starttermins ist nicht möglich.
- Kennen Sie schon das Informationsvideo der BauBG zur Sifa-Ausbildung?
- Haben Sie schon eine der angebotenen live online Informationsveranstaltungen besucht? Die Veranstaltungen sind mehrmals im Jahr.
Beim IAG (siehe Infokasten unten rechts) können Sie ohne vorherige Anmeldung an der Veranstaltung teilnehmen.
Bei der BGN ist eine Anmeldung zu den angegebenen Terminen erforderlich.
- Die betriebsspezifischen Fragen lassen sich alle idealerweise im Beratungsgespräch mit der Aufsichtsperson (AP) klären (z. B. Fragen zum beruflichen Tätigwerden als Sifa im Unternehmen) – Die Kontaktdaten finden Sie hier (unter der Rubrik Prävention).
- Haben Sie allgemeine Fragen zur Sifa-Ausbildung oder zu den grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen, auf die Sie bislang keine Antworten gefunden haben, dann schreiben Sie bitte an ausbildung(at)bghw.de oder rufen Sie uns an 0228 5406-5820.
- Hier finden Sie Informationen über die Teilnahmebedingungen oder häufig gestellte Fragen zu Seminaren.