Das Wichtigste im Überblick
- Welche und wie viele Verbandskästen ein Unternehmen bereithalten muss, wird in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt.
- Der Inhalt und die Haltbarkeit eines Verbandskastens müssen regelmäßig geprüft werden.
- Im Notfall zählt jede Sekunde, weshalb der Verbandskasten leicht und schnell zugänglich sowie für alle erreichbar sein muss.
Nur etwa 63 Prozent der Beschäftigten wissen genau, wo sich Erste Hilfe Material in ihrem Betrieb befindet. Dabei sind Unternehmen verpflichtet, für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu sorgen. Dazu gehört die Ausstattung mit einem oder mehreren Verbandskästen. Denn mit dem Verbandsmaterial können Ersthelfende im Notfall Unfallfolgen mildern und den Betroffenen Leid ersparen. Deshalb muss der Verbandskasten sofort griffbereit und ordnungsgemäß gefüllt sein.
Was in einen Verbandskasten hineingehört, ist bis ins Detail geklärt – ob Verbandspäckchen, Rettungsdecke oder Heftpflaster. Im Inhaltsverzeichnis, das in jedem Kasten beiliegen muss, sind die Erste-Hilfe-Materialien aufgelistet. Eine Broschüre mit der Anleitung zur Ersten Hilfe gehört ebenfalls zum Inhalt. Seit November 2021 zählen auch Gesichtsmasken und Feuchttücher zur ordnungsgemäßen Ausstattung.
Drei Arten von Verbandskästen sind für Unternehmen wichtig
- Der kleine Verbandskasten für Betriebe nach DIN 13157
- Der große Verbandskasten für Betriebe nach DIN 13169
- Der Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164
Eine Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen gibt Aufschluss darüber, was genau an Art und Menge an Erste-Hilfe-Material benötigt wird. Wie viele Verbandskästen müssen es sein? Reicht der Inhalt der Verbandskästen? Bei besonderen betrieblichen Gefahren können zusätzliche Hilfsmittel wie Augenspülflasche, Gegenmittel gegen Gifte (Antidote) oder auch ein automatisierter, externer Defibrillator (AED) hinzukommen. Weil der große Verbandskasten die doppelte Menge an Erste-Hilfe-Material im Vergleich zum kleinen enthält, können zwei kleine Verbandskästen einen großen ersetzen.
Enorm wichtig ist die Dokumentation von Verletzungen entweder auf Papier oder in einem digitalen Verbandbuch. Denn auch kleine Verletzungen können fatale Folgen haben. Wenn das Ereignis nicht dokumentiert wurde, ist der spätere Nachweis schwierig. Die Angaben müssen fünf Jahre aufbewahrt werden. Bei der DGUV steht das digitale Handbuch zum Download bereit.
Wie viele Verbandskästen müssen Unternehmen bereithalten?
Verwaltungs- und Handelsunternehmen:
- Bei 1 bis 50 Mitarbeitenden: ein kleiner Verbandskasten
- Bei 51 bis 300 Mitarbeitenden ein großer Verbandskasten (oder zwei kleine)
- Bei 301 bis 600 Mitarbeitenden: zwei große Verbandskästen (oder vier kleine)
- Für je weitere 300 Mitarbeitende: ein großer Verbandskasten zusätzlich (oder zwei kleine)
Herstellungs- und Verarbeitungsunternehmen:
- Bei 1 bis 20 Mitarbeitenden: ein kleiner Verbandskasten
- Bei 21 bis 100 Mitarbeitenden: ein großer Verbandskasten (oder zwei kleine)
- Bei 101 bis 200 Mitarbeitenden: zwei große Verbandskästen (oder vier kleine)
- Für je weitere 100 Mitarbeitende: ein großer Verbandskasten zusätzlich (oder zwei kleine)
Auf Baustellen:
- Bei 1 bis 10 Mitarbeitenden: ein kleiner Verbandskasten
- Bei 11 bis 50 Mitarbeitenden: ein großer Verbandskasten (oder zwei kleine)
- Für je weitere 50 Mitarbeitende: ein großer Verbandskasten zusätzlich (oder zwei kleine)
Im Außendienst, so zum Beispiel bei Fahrten mit dem Werkstattwagen oder Einsatzfahrzeugen, kann der Kfz-Verbandskasten als kleiner Verbandskasten eingesetzt werden.
Praktische Tipps rund um den Verbandskasten
Wenn der Verbandskasten an der Wand aufgehängt wird, sollte er so angebracht sein, dass er leicht erreichbar ist. Denn alle Beschäftigten sollten komplikationslos an die Erste-Hilfe-Materialien gelangen. Ideal ist ein abnehmbarer Kasten, so dass man ihn im Notfall mit zur verunfallten Person nehmen kann. Es ist selbstverständlich, dass das Verbandsmaterial vor Verunreinigungen, Nässe und extremen Temperaturen geschützt werden muss. Der Verbandskasten sollte da hängen oder aufbewahrt werden, wo alle Mitarbeitenden leichten Zugang zu haben und auch häufiger hinkommen. In der Teeküche zum Beispiel: So speichern die Mitarbeitenden den Standort unbewusst ab und wissen im Notfall sofort, wo er sich befindet. Er darf maximal 100 Meter und eine Geschosshöhe von einem Arbeitsplatz entfernt sein.
Die Vollständigkeit von Verbandskästen muss regelmäßig geprüft werden. Bei unverplombten Kästen hilft ein kleiner Aufkleber, der nach der Überprüfung an der Nahtstelle angebracht wird. Wird er später durchgetrennt vorgefunden, muss in der Zwischenzeit jemand den Kasten geöffnet und womöglich etwas entnommen haben, das es zu ersetzen gilt. Am besten noch das Verfallsdatum und das aktuelle Datum auf den Aufkleber schreiben. So weiß man, wann die letzte Überprüfung stattgefunden hat. Die Firma Rhenus hat den resc.io-Koffer entwickelt. Der benachrichtigt selbsttätig über eine Cloud und per E-Mail den Sicherheitsbeauftragten, wenn der Koffer bewegt oder geöffnet wird.
Für kleinere Verletzungen empfiehlt sich ein zusätzlicher Pflasterspender. Der muss nicht nach jeder Entnahme verpflichtend wieder aufgefüllt werden und macht die Versorgung kleinerer Wunden unkomplizierter. Wichtig ist aber auch hier, dass ausnahmslos jede Verletzung in einem Verbandbuch zeitnah dokumentiert wird. (job)